Ok danke aber so richtig verstehe ich das nicht...also meine Kollegin hat, wie du beschrieben hast, doppelt Glück (aber eigentlich auch nicht), ihr Gehaltsprung umfasst 15% und macht ca. 350,-€ brutto aus...das liegt aber an der bis dahin "unfairen" langen Stufenlaufzeit...im Grunde hat sie nur den Ausgleich der vergangenen Jahre dafür erhalten.
Die Kollegen die aber erst seit 4 Jahren in der E9(a) waren/sind, kommen nicht in diesen Genuß. Hier beträgt die Erhöhung 3% und 100,-€ brutto.
Beide Kollegen werden aber von der E9a in die S8b übergeleitet (Facherzieher). Die Frage ist jetzt nur, in wie fern werden auch die 4 Jahre des anderen Kollegen angerechnet, dass er auch im fünften Jahr diesen Gehaltssprung macht? :-)
Das meinte ich mit, Überleitungsregeln die noch nicht redaktionell abgestimmt wurden, zumindestens kann ich noch nichts lesen.