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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Micha1974:
Hallo zusammen,

zu dem Tarifabschluss habe ich noch eine Frage.

In einer Mail von Verdi war Folgendes gefordert worden:

        "Folgende Verbesserungen für die Justizbeschäftigten sollten vereinbart werden:
        Anhebung der Eingruppierung der Justizhelfer/innen von EG 3 nach EG 4
        Einführung der EG 9 (groß) für Leiter/innen von Serviceeinheiten"

Kommen die Serviceteamleiter denn nun in die 9b oder was hat es ergeben?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße der
Micha

Padre:

--- Zitat von: Spid am 06.03.2019 14:30 ---Arbeitsverträge mit dynamischer Verweisung auf Tarifverträge sind nun mal vom Willen der Tarifvertragsparteien - die problemlos auch negative Gehaltsrunden beschließen könnten. Besitzstände sind unnötige Artefakte im Tarifsystem, die alles nur unnötig komplizieren - weil man sie ständig mit regeln muß. Es ist systemisch nur logisch, diese bei Verbesserungen abzuschmelzen.

--- End quote ---

Mann könnte aber um diese Komplizierten Regelungen abzuschaffen, die Personen auf die EG9b lupfen. Immerhin sind die BZ Zulagen in den meisten fällen (alt eine verkappte 9k+) und neu eine (verkappte) 9a+. Wobei in Zeiten Computer diese Zulagen einfach Dynamisch mitwachsen. Im Grunde sehe ich da kein Problem.

Spid:
Man könnte auch alle einheitlich mit E4 Stufe 3 entgelten. Das würde ohne komplizierte Regelungen auskommen.

Besitzstände sind Störfaktoren. Sie sind entstanden, weil man TB zu bestimmten Zeitpunkten nicht schlchterstellen wollte - obwohl das möglich und wünschenswert gewesen wäre. Sie verkomplizieren jede Folgeregelung. Ich rate dazu, mal in einen der TVÜ zu schauen, um zu erkennen, wie viele Sonderregelungen nur im Hinblick auf Besitzstandszulagen erforderlich waren und vor allem noch immer sind.

Padre:

--- Zitat von: Spid am 06.03.2019 15:05 ---Man könnte auch alle einheitlich mit E4 Stufe 3 entgelten. Das würde ohne komplizierte Regelungen auskommen.

Besitzstände sind Störfaktoren. Sie sind entstanden, weil man TB zu bestimmten Zeitpunkten nicht schlchterstellen wollte - obwohl das möglich und wünschenswert gewesen wäre. Sie verkomplizieren jede Folgeregelung. Ich rate dazu, mal in einen der TVÜ zu schauen, um zu erkennen, wie viele Sonderregelungen nur im Hinblick auf Besitzstandszulagen erforderlich waren und vor allem noch immer sind.

--- End quote ---

Es geht gerade um die E9a, E9a mit Besitzstandszulage und E9b. Klar sind das Störfaktoren, ich bin mir aber sicher, dass der AG angst hatte das tausende beschäftige, klagen. Denn die BAT auf TvÖD Umwandlung, war für die TB murks und für die AG ideal.

Deshalb wurde das belassen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Und wenn man es ganz überspitzt sieht, könnte man alle in EG 1 Stufe 1 rückgruppieren.

Spid:
Die Tarifvertragsparteien dürfen grundsätzlich auch höchst nachteilige Regelungen für einzelne, Gruppe von, viele oder alle Tarifbeschäftigten vereinbaren. Da braucht man keine Furcht vor Klagen zu haben

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