Autor Thema: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k  (Read 694395 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #180 am: 06.03.2019 22:05 »
„Selbstständig arbeiten“ ist unmaßgeblich. Vielmehr geht es um Abstufungen von Verantwortung. Die Tätigkeitsmerkmale findest Du im von Dir genannten Abschnitt der EGO.

Capo

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #181 am: 06.03.2019 22:21 »
Hallo,

bin hier jetzt neu, wollte mal hier noch was zu den Zulagen fragen. Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?

TV-Ler

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #182 am: 07.03.2019 04:49 »
Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809

carlos1977

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #183 am: 07.03.2019 08:38 »
Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809
Bedeutet es, dass die Techniker mit der Fallgruppenzulage in der E9k theoretisch in die neue E9b kommen?

NEM0

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #184 am: 07.03.2019 09:50 »
Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht.

Die eigenständigen Entgeltgruppen wurden aber jetzt erst beschlossen. Vor 2019 war alles die Entgeltgruppe 9. Daher sollte ja die Fallgruppe nicht im Gegensatz stehen.

Zu der "selbstständigen Arbeit" habe ich noch einmal nachgeschaut. Ich hatte es falsch im Kopf. Es sind die Prozent "eigene Verantwortung".

Nochmal die Frage: Um jetzt von E9a nach E9b zu kommen, bedarf es einer echten Höhergruppierung?

Caesar42

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #185 am: 07.03.2019 09:57 »
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!

Caesar42

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #186 am: 07.03.2019 10:10 »
P.S.

Wenn ich in 20 Jahren in Rente gehe, wird die Dame in der Poststelle das gleiche "verdienen" wie ich...

tv-landschaft

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #187 am: 07.03.2019 10:39 »
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!

Der Rechner hier auf der Seite kommt für Stk.1, 100%, VBL (West)

E8 Stufe 4 auf 25076,57€ netto
E9 Stufe 4 auf 27736,31€ netto

Das sind also knapp 2700€ netto mehr. Wie kommst du auf deinen Wert?

Casio

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #188 am: 07.03.2019 11:16 »
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.

Frage bezieht sich auf TV-L EGO    22.3 Technische Assistenten

Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?

Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)

Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.

22.3 Technische Assistenten

Entgeltgruppe 9

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
 
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)


Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Danke im Voraus  :D

Poggeliese

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #189 am: 07.03.2019 11:45 »
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #190 am: 07.03.2019 12:09 »
Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht.

Die eigenständigen Entgeltgruppen wurden aber jetzt erst beschlossen. Vor 2019 war alles die Entgeltgruppe 9. Daher sollte ja die Fallgruppe nicht im Gegensatz stehen.

Zu der "selbstständigen Arbeit" habe ich noch einmal nachgeschaut. Ich hatte es falsch im Kopf. Es sind die Prozent "eigene Verantwortung".

Nochmal die Frage: Um jetzt von E9a nach E9b zu kommen, bedarf es einer echten Höhergruppierung?

Ja.

Lars73

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #191 am: 07.03.2019 12:11 »
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.
Nein. Zumindest wenn es als automatische Überleitung ausgestaltet wird ist eine Änderung des Arbeitsvertrages nicht erforderlich. (Wenn es ein normaler Vertrag mit Bezug zum TV-L ist.)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #192 am: 07.03.2019 12:13 »
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.

Ich sehe keine besondere Informationspflicht des AG. Die Angabe der Entgeltgruppe auf der nächsten Gehaltsabrechnung wird ausreichend sein, sofern in den Redaktionsverhandlungen nicht eine entsprechende Pflicht vereinbart wird.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #193 am: 07.03.2019 12:16 »
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.

Frage bezieht sich auf TV-L EGO    22.3 Technische Assistenten

Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?

Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)

Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.

22.3 Technische Assistenten

Entgeltgruppe 9

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
 
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)


Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Danke im Voraus  :D

Es bedarf eines Arbeitsvorgangs oder mehrerer Arbeitsvorgänge im Umfang von insgesamt mindestens der Hälfte der Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal erfüllen.

Casio

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Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
« Antwort #194 am: 07.03.2019 12:19 »
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.

Frage bezieht sich auf TV-L EGO    22.3 Technische Assistenten

Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?

Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)

Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.

22.3 Technische Assistenten

Entgeltgruppe 9

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
 
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)


Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Danke im Voraus  :D

Es bedarf eines Arbeitsvorgangs oder mehrerer Arbeitsvorgänge im Umfang von insgesamt mindestens der Hälfte der Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal erfüllen.

Ok Dankeschön! :D

Hast du auch eine Antwort für die zweite frage ?