Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

<< < (364/417) > >>

Spid:
Mithin kann der AG überhaupt nicht darlegen, daß die bisher angenommene Eingruppierung nicht die zutreffende Eingruppierung ist. Da ihn die Darlegungslast trifft...

Novus:

--- Zitat von: VanessaNessa am 17.12.2019 10:15 ---im April 2015 wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser wurde im September 2019 (!!) bewilligt.

--- End quote ---

Es handelte sich sicherlich um eine "Bewertung" oder Neufassung der Aufgabenbeschreibung welche zu einer anderen Eingruppierung führte, bzw. den Arbeitgeber zu einer anderen Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung veranlasste, oder?


--- Zitat von: VanessaNessa am 17.12.2019 10:15 ---Für mich ergibt die Höhergruppierung für die kommenden 4-5 Jahre also nur finanzielle Nachteile:
weniger oder gleichbleibendes Bruttogehalt/ ab Okt. 20 defacto weniger, wenn ich in der E8/5 wechseln würde
weniger Jahressonderzahlung
lt. Aussage meiner Personalsachb. erhalte ich auch keinen Garantiebetrag

--- End quote ---

Ja, allerdings übersteigt das Gehalt jenes der Stufe 8 um ein vielfaches wenn man es auf die kommenden Jahre rechnet - ist also doch sinnvoll.


--- Zitat von: VanessaNessa am 17.12.2019 10:15 ---Rückwirkend muss ich auf Grund der verlängerten Stufenlaufzeit dem AG Geld  für meine geleistete Arbeit zurückzahlen, da die E8 in den Stufen 3-4  ein höheres Brutto erzielt haben, als die E9a/2.

Gegen die Rückzahlungsforderung habe ich bereits Einspruch eingelegt, bislang ohne Antwort.

--- End quote ---


Hier sind die Fristen aus dem TV-L, also 6 Monate, zu berücksichtigen - länger kann nichts rückwirkend eingefordert werden.


--- Zitat von: VanessaNessa am 17.12.2019 10:15 ---Für mein Verständnis habe ich in den vergangenen 4 Jahren und kommenden 4 Jahren auf Grund dieser Neubewertung nur die A... Karte gezogen....  Kann das wirklich sein??

--- End quote ---

Ja, das kann sein. Es hat/kann alles vor und Nachteile haben. Manche Stellen wurden aufgrund geänderter Arbeitsabläufe / Tätigkeitsfelder auch schon "heruntergruppiert".

Igelchen5:
Hat jemand schon in Bayern seine Nachzahlung erhalten. Ich bin von Stufe E9 Stufe 3 jetzt in Stufe 5 gekommen.
Bisher hatte ich in der Stufe 3 eine ergänzende Leistung von 119 Euro jedes Monat. Jetzt kam die Nachberechnung für  Januar bis November. Jetzt wurden mir die 119 Euro ergänzende Leistung abgezogen und nur mit dem Hinweis das ich keinen Anspruch mehr darauf habe. Kennt sich jemand damit aus?
Das ist echt ein Witz, da freut man sich das man mal mehr bekommt und sofort bekommst wieder einen Schlag ins Gesicht weil sie dir gleichzeitig jedes Monat 119 Euro streichen. 

Spid:
Welche „ergänzende Leistung“ war das? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde sie gezahlt?

Igelchen5:
Es handelt sich um die sog. München Zulage...weil ich in dem schönen teuren München wohne und viel zu viel verdiene

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version