Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: Micha1974 am 11.02.2020 10:19 ---Moin. Bei uns in NRW hats geklappt,soweit ich das von den Kollegen bei uns im Hause gehört habe.
Hat denn schon einer die Durchführungshinweise für NRW?
Grüße Micha
--- End quote ---
Das LBV ... mutmaßlich. ;D
BTSV1:
Das ist doch wohl so langsam unglaublich. 14 Monate läuft der Tarifvertrag und so viele haben ihr Geld noch nicht bzw. sind immer noch nicht übergeleitet wurden.
>:( >:( >:( >:(
Spid:
Die meisten lassen es ja mit sich machen...
Steva:
Hallo,
ich war seit 12/2017 in der E9 k Stufe 3, vorher E8 Stufe 4. Ich bin laut Überleitungstabelle nun immer davon ausgegangen, dass ich in die E9a Stufe 4 komme. Nun hielt ich Rücksprache mit der Personalabteilung, die mir das auch nicht zu 100% beantworten konnte aber denkt, dass ich in Stufe 3 bleibe. Leider steht auf meinem Lohnzettel auch noch E9 besondere Stufe 3 und die Überleitung erfolgt erst im Laufe des 1. Quartals vom LAF M-V.
Laut der Überleitung verstehe ich es jetzt so, dass ich in die E9a Stufe 3 komme, das Entgelt der Stufe vier bereits erhalte aber erst 12/20 die Stufe 4 erreiche.
Beispiel:
Eine Beschäftigte hat am 31. Dezember 2018 in der „kleinen“Entgeltgruppe 9 Stufe 3 zwei Jahre und einen Monat zurückgelegt.Sie befindet sich also im dritten Jahr der Stufenlaufzeit in Stufe 3.Aus der Zeile „3 / 3 / R“ ergibt sich eine Zuordnung zur Stufe 3 im dritten Jahr unter Mitnahme einer Restzeit von einem Monat(„3 / 3 / R“). Es wird unterstellt, dass die Beschäftigte ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2 und zwei Jahreund einen Monatin Stufe3 zurückge-legt hat. Aufgrund der ermittelten Zeitspanne von fünf Jahren und einem Monat erfolgt eine Zuordnung zur Stufe 3. In dieser wird sie die dreijährige Stufenlaufzeit nach elf Monaten am 30.November 2019 absolviert haben. Bis zum Aufstieg in die Stufe 4 erhält sie das Entgelt der Stufe 4 vorweggewährt.
Spid:
Das „Beispiel“ ist nur zutreffend, wenn Du nicht aus dem Angestelltenbereich kommst, dann gälte §29b Abs. 2 TVÜ-L für Dich. Die allermeisten TB in einer E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten waren in einer E9 mit besonderer Stufenlaufzeit in Stufe 2 von fünf Jahren, für sie gilt naheliegenderweise die Überleitung nach §29b Abs. 3 TVÜ-L - und die führte zum 01.01.19 in E9a/4.
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