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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Steva:
Was heißt das jetzt genau für mich?
Meine Personalabteilung meint, dass es vielleicht nicht so einfach werden könnte mit der Umsetzung da ich aus der E8 kam und halt nicht die 5 Jahre in der Stufe 9 durchlaufen habe.

Spid:
Empfehlenswert wäre der Wechsel zu einem AG, der in seiner Personalverwaltung Menschen beschäftigt, die zumindest ein Grundverständnis tariflicher Normen haben. Es ist völlig unmaßgeblich, ob Du tatsächlich 5 Jahre in Stufe 2 zurückgelegt hast, maßgeblich war vielmehr, ob Du in einer E9 eingruppiert warst, die diese Stufenlaufzeit in Stufe 2 vorsah.

Steva:
Ok, vielen Dank.
Dann gehe ich  davon aus, dass ich in E9a Stufe 4 lande und beim LAF alles richtig bei der Überleitung verläuft.

derneunundsechziger:
Hallo zusammen, ich bin schon eine Weile stiller Mitleser in diesem Forum. Jetzt möchte ich mich aber doch mal zu Wort melden. Ich begann meine Tätigkeit im Freistaat Thüringen am 1.10.2014 in der E9k Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Seit dem 1.8.2019 entspricht mein Gehalt der E9a Stufe 4 und die Nachzahlung erfolgte auch  rückwirkend zum 1.1.19. Im Januar diesen Jahres erfolgte auch die nächste Erhöhung,welche ja im Tarifabschluss ausgehandelt wurde. Nach wie vor steht aber auf meiner Gehaltsabrechnung E9/3. Auf Nachfrage konnte man mir keine Antwort dazu geben. Außerdem bin ich der Meinung, das ich doch eigentlich ab 1.1.19 in die E9a Stufe 5 hätte kommen müssen, weil ich zum 31.12.18 bereits im fünften Jahr der alten E9k Stufe 3 war. Im TV-L  ist nachzulesen, für die Überleitung von der sogenannten kleinen E9 in die neue Entgeltgruppe 9a ist sowohl die Stufe als auch die angefangene Anzahl der Jahre, die bereits in der jeweiligen Stufe zurückgelegt wurden, relevant. Sehe ich das falsch oder sollte ich da nochmal bei unserem Personaler nachhaken.
Gruß vom Neunundsechziger

Isie:
Es kommt darauf an, welche Alternative des § 29b TVÜ-L auf dich zutrifft. Wenn du unter Absatz 3 fällst, hast du recht.

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