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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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TVLLSB:
Hallo,

ich muss euch hier einen Link von unserer Fachgewerkschaft VDSTRA zeigen, mit bitte um eure Meinung.
Mein Problem daran ist, dass ich nicht auf Ihre Tabellenwerte komme.
Sowie die Formulirung das die Entgeltgruppenzulage bei nicht stellen des Antrags auf EG9b weiter gezahlt wird.

Von Spid wurde doch so begründet...... 

Es gibt aber nunmal nichts auszulegen. Die Tarifvertragsparteien haben hier klar und eindeutig geregelt:
1. Die Betroffenen bleiben für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, sofern sie keinen Antrag stellen. Es handelt sich hier um die E9a. Weitere Ansprüche sind nicht normiert.
2. Die bisherige Anspruchsgrundlage der Entgeltgruppenzulage ist zum 01.01.20 entfallen. Eine andere Anspruchsgrundlage wurde nicht vereinbart. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es keinen Anspruch.

Danke vorab und Gruß aus Brandenburg

https://vdstra.de/moeglichkeit-der-hoehergruppierung-im-laenderbereich-tv-l-fuer-techniker-innen-mit-entgeltgruppenzulage-eg-9a/

Blume:
Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, das mein neues Gehalt 9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag beträgt.

Aber ohne mit Einberechnung der Entgeltgruppenzulage, wie es bei der Fachgewerkschaft VDSTRA ist.

Würde mal sagen das ist falsch.

Für mich immer noch unglaublich, das anscheinend die Umsetzung und Informationen so fehlerhaft verläuft.

Spid:
Es gibt AG, die die Entgeltgruppenzulage fortzahlen, ohne daß eine Rechtspflicht bestünde. Dem Vernehmen nach sehen die Durchführungshinweise der TdL das auch so vor. Diese begründen aber keinen Anspruch für den AN - und die tarifliche Anspruchsgrundlage ist, wie ausgeführt, entfallen.

TVLLSB:
Deswegen wundert es mich das doch,

da die Gewerkschaft und nicht mein Arbeitgeber das so verkündet hat.

Ich würde mich ja freuen wenn es so ist.

carlos1977:
Hallo,
ist die Tabelle unter dem o.g. Link richtig?
Da wird man aus der EG 9a Stufe 5 mit Zulage (3883,35 € Brutto) in die EG4 Stuffe 4 übergeleitet.
Das ist soweit ok, aber das Entgelt von 4063,35€ ist doch falsch, oder? Bei der Berechnung des Entgeltes in der Tabelle wir der Betrag der Entgeltgruppenzulage + 180€ Garantiebetrag zu der EG4 Stuffe 4 dazugerechenet.

Ist der Absatz "....Die bishe-rige Entgeltgruppenzulage würde hierdurch jedoch entfallen. Diese ist bei einer Höhergruppierung zwar nicht bei der Stufenzuordnung, aber bei der anschließenden Bestimmung des Entgelts zu berücksichtigten...." so richtig??

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