Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

<< < (408/417) > >>

Lerche:
Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Höherstufung. Damit nichts falsch verstanden wird, es geht um den Stufenaufstieg in der E9A.

Weiß jemand, wie dies nun berechnet wird? Unsere Personalabteilung kann mir dazu leider (noch) keine Auskunft geben (wer hätte das gedacht ...).

Ich habe am 01.02.2016 mit der "kleinen" E9 / Stufe 2 begonnen.

Ich war also zum 01.01.2019 2 Jahre und 11 Monate bei meinem Arbeitgeber. Was - nach meiner Auffassung - bedeutet, dass ich seit dem 01.01.2019 in der E9A / Stufe 3 bin. Es gab leider von meinem Arbeitgeber noch keine Info dazu - sie versuchen es aber bis zum 31.03.2020.

Wird mir also quasi ab dem 01.01.19 die Restzeit innerhalb der Stufe 3 berechnet und ich bin seit dem 01.02.2019 in der Stufe 3 (zweites Jahr)? Oder "verliere" ich meine 11 Monate und ich bin einfach ab dem 01.01.2019 in der E9A / Stufe 3 erstes Jahr?

Ich hoffe, dies ist verständlich. Falls nicht, entschuldigung.  :-\

Danke und viele Grüße aus Berlin.

Spid:
Du bist am 01.01.19 in E9a/4 3. Jahr mit 11 Monaten Restzeit gekommen, das 4. Jahr begann am 01.02.19, Stufenaufstieg in E9a/5 war am 01.02.20.

Geist:
OK.
Aus der 9 wurde 9b
Aus der 9k (so nenne ich sie einfach mal) wurde 9a und 9b, je nach Fallgruppe, also ob man die Entgeltzulage bekam (b), oder nicht (a).
Und ab den 01.01.20 fällt sie für beide weg, bzw. es wurde angekündigt, dass sie wieder zurückgefordert wird, falls doch aus Versehen ausgezahlt.
Heißt das jetzt, dass es die Entgeltgruppenzulage 9 gar nicht mehr gibt?
Oder gibt es die DOCH, kann aber je nach Gutdünken und Kassenlage der Länder gegeben werden?

Lerche:

--- Zitat von: Spid am 19.02.2020 08:05 ---Du bist am 01.01.19 in E9a/4 3. Jahr mit 11 Monaten Restzeit gekommen, das 4. Jahr begann am 01.02.19, Stufenaufstieg in E9a/5 war am 01.02.20.

--- End quote ---

Danke, für die schnelle Antwort. Ich glaube, hier liegt tatsächlich ein kleines Missverständnis vor. Mein Arbeitgeber stellte mich am 01.02.2016 mit der E9 klein / Stufe 2 ein. Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich in die Stufe 4 komme, aber das ist - glaube ich - nicht der Fall. Oder habe ich hier einen Denkfehler?  ???

Spid:

--- Zitat von: Geist am 19.02.2020 08:23 ---OK.
Aus der 9 wurde 9b
Aus der 9k (so nenne ich sie einfach mal) wurde 9a und 9b, je nach Fallgruppe, also ob man die Entgeltzulage bekam (b), oder nicht (a).
Und ab den 01.01.20 fällt sie für beide weg, bzw. es wurde angekündigt, dass sie wieder zurückgefordert wird, falls doch aus Versehen ausgezahlt.
Heißt das jetzt, dass es die Entgeltgruppenzulage 9 gar nicht mehr gibt?
Oder gibt es die DOCH, kann aber je nach Gutdünken und Kassenlage der Länder gegeben werden?

--- End quote ---

Aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wurde am 01.01.19 die E9a, aus der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten wurde zum gleichen Zeitpunkt die E9b. Am 01.01.20 wurden einige Tätigkeitsmerkmale u.a. einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet, u.a. in Fallgruppen der E9a, die nunmehr der E9b zugeordnet waren. Das sind zwei völlig voneinander getrennte Vorgänge. Im Falle der Fallgruppe 1 der E9a für Techniker bis zum 31.12.19 entfiel mit Änderung der EGO die Anspruchsgrundlage auf die Entgeltgruppenzulage, weil die TVP nur einen Bestandsschutz für die Entgeltgruppe - das ist die E9a und aus der Entgeltgruppe selbst ergibt sich kein Anspruch auf die Entgeltgruppe - vereinbart haben und für weitere Entgeltbestandteile eine entsprechende Regelung versäumt haben. Einige AG zahlen die Entgeltgruppenzulage fort, ohne daß darauf ein Anspruch bestünde.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version