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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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TV-Ler:

--- Zitat von: Steve 69 am 11.03.2019 17:16 ---O.k. Danke.  Der Groschen ist gefallen.  Dann kommen alle ex 3er in die neue  4. Und in den Redaktionsverhandlungen geht es dann um die Anrechnung der Zeiten.   Soll die Überleitung noch dieses Jahr stattfinden oder erst zum 01.01. 20. ?  Habe ich also 7 oder 8 Jahre in der ehemaligen 3 verbracht,  hätte ich die 4 Jahre in der neuen 4 erfüllt,  müsste dann eigentlich in die 5 kommen und dann entscheidet sich noch ob die Restzeit verfällt und ich in der 5 bei 0 anfange,  oder ob die Restzeit noch zur Stufe 6 angerechnet wird.

--- End quote ---
Die Überleitung findet zum 01.01.19 statt.
Wie anhand der im Einigungspapier dargestellten Ausgangstabelle der EG9a ersichtlich rücken die Beträge der Stufen 3, 4 und 4 mit Zulage gegenüber der bisherigen Tabelle nach rechts und werden so zu den neuen Stufen 4, 5 und 6.
Die bisher in diesen Stufen befindlichen Beschäftigten rücken mit nach rechts auf.
Sofern es so wie im TVöD geregelt wird, bleiben dabei die erworbenen Stufenlaufzeiten erhalten. „Überschießende“ Zeiten führen dazu, das man sofort in der folgenden Stufe „landet“. Sind dann immer noch „überschießende“ Zeiten vorhanden, verfallen diese.

Steve 69:
Dieses hin und her macht einen ja verrückt.  Das wäre ja für alle ehemaligen in 9k eine schlechterstellung sondergleichen.  Neben extremsren Zeitverlust auch noch extreme Einbußen vom Geld her? Das wären 2,5 Jahre weniger Geld als jetzt, dann 4 Jahre zu Konditionen die ich zumindest jetzt hätte. Das wären wenn man so will 14 Jahre in Stufe 3? Das kann nicht sein . Würde auch dem Papier des dbb widersprechen, wo ja schon von Überleitung der alten Stufe 3 in die 4,5 und 6 berichtet wurde.

Steve 69:
@ TVl er. Damit könnte ich leben.  Aber ganz sicher nicht mit der Variante die eben hier aufgetaucht ist.  :o

wap:
Wie sieht denn voraussichtlich die Stufenzuordnung aus wenn die Eingruppierung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage nach E9b erfolgt?

TV-Ler:

--- Zitat von: wap am 11.03.2019 22:39 ---Wie sieht denn voraussichtlich die Stufenzuordnung aus wenn die Eingruppierung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage nach E9b erfolgt?

--- End quote ---
Überleitung in EG9a wie oben dargestellt zum 01.01.2019.
Zum 01.01.2020 Höhergruppierung auf Antrag nach den gültigen Regelungen, also in die Stufe der EG9b in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, ggf. mit Garantiebetrag von 180€.

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