Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

<< < (60/417) > >>

MaryPoppins:
@MoinMoin
Hier die "Geschichte" der Zulage:

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Entgeltgruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Einige wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.

Die Bezeichnung "kleine E 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5 (manchmal auch Stufe 4+ genannt).
Daher wurde mit der Tarifrunde TV-L 2017 dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe auf vielfachen Wunsch hin als E 9k aufgenommen.

Warum soll man sich sicher sein, dass dieser Sonderfall bestehen bleibt, wenn die EG 9 klein zur EG 9 a wird und noch nicht feststeht, wie genau das laufen soll.

carlos1977:

--- Zitat von: MaryPoppins am 14.03.2019 07:34 ---@MoinMoin
Hier die "Geschichte" der Zulage:

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Entgeltgruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Einige wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.

Die Bezeichnung "kleine E 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5 (manchmal auch Stufe 4+ genannt).
Daher wurde mit der Tarifrunde TV-L 2017 dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe auf vielfachen Wunsch hin als E 9k aufgenommen.

Warum soll man sich sicher sein, dass dieser Sonderfall bestehen bleibt, wenn die EG 9 klein zur EG 9 a wird und noch nicht feststeht, wie genau das laufen soll.

--- End quote ---

In der alten E9 klein gibt es aber auch eine Entgeltgruppenzulage in der Fallgruppe I. Die Fallgruppe II hat keine Entgeltgruppenzulage. Die Tätigkeitsmerkmale unterscheiden sich auch in beiden Fallgruppen.
Da bin ich gespannt wie die Unterschiede der Tätigkeitsmerkmale beider Fallgruppen bei der Überleitung in die E9a bzw. E9b berücksichtigt werden. Plus die Laufzeiten....

Dies hat nichts mit der Zulage zu der Stufe 4 (Stufe 4+) die du MaryPoppins beschreibst zu tun.

bob25248:
Hallo zusammen…meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
„Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L…….“
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8) eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus

PhoenixDea:
hallo ihr Lieben,

ich hätte auch noch mal eine Frage,
bitte seht mir meine Unwissenheit nach...

Welche Vergütungsgruppen wurden vom BAT in den TV-L in die große E9 übergeleitet und welche in die kleine?

ich finde nur einige alte Tabellen, aus denen ich einfach nicht schlau werde. Ich bin seit 7 Jahren im öD und hatte mit dem BAT nie etwas zu tun, daher steige ich da nicht so ganz durch.

vielen Dank
VG

carlos1977:

--- Zitat von: bob25248 am 15.03.2019 10:22 ---Hallo zusammen…meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
„Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L…….“
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8) eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus

--- End quote ---

Ich würde sagen nach Abschnitt 22.8 EG9 keine Entgeltgruppenzulage!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version