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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Antiker:
Höhergruppierung von E9a - S5 nach E11
Worauf würde sich der Garantiebetrag i.H.v. 180,- € beziehen, wenn man von E9a - Stufe 5 nach E11 höhergruppiert werden würde? Ich gehe davon aus, dass man in E11 - Stufe 3 landen würde oder?
Zu dem Thema Höhergruppierung über 2 Entgeltgruppen gibt es ja Durchführungsbeispiele. Dort ist aber für mich nicht ersichtlich, ob sich der Mindesthöhergruppierungsgewinn auf das Start-Brutto (9aS5) oder auf die Differenz von E10S3 nach E11S3 bezieht.
Hat da Jemand Ahnung?
TV-Ler:
--- Zitat von: Capo am 22.03.2019 18:18 ---Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.
--- End quote ---
Das wurde doch alles bereits im eigenen Thread „Verbesserung Techniker/Meister“ u.a. von Spid und mir aufgedröselt. Desweiteren wurde auf eine Erläuterung von Verdi verwiesen, aus der hervorgeht das für Meister lediglich eine Aufwertung im Bereich der EG7 zur EG8 vereinbart wurde.
Bitte einfach dort mal einlesen, bevor hier wieder alles sinnlos erneut durchgewurstet wird.
Das die Meister in dieser Tarifrunde abgehängt wurden, hat mich auch verwundert. Aber nach den bislang vorliegenden Informationen sieht es genau so aus. Vielleicht ein „Massenproblem“ (Anzahl der Meister deutlich größer als Anzahl der Techniker, so das es der TdL zu teuer erschien).
TV-Ler:
--- Zitat von: ITechniker am 22.03.2019 20:23 ---Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".
Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
--- End quote ---
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).
ITechniker:
--- Zitat von: TV-Ler am 22.03.2019 20:36 ---
--- Zitat von: ITechniker am 22.03.2019 20:23 ---Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".
Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
--- End quote ---
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).
--- End quote ---
alles klar, danke dir!
TV-Ler:
--- Zitat von: Capo am 22.03.2019 17:11 ---Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.
--- End quote ---
Zu dem „ziemlich gleichgestellt“:
Aus BAT-Zeiten stand Verg.-Grp. Vb Meistern mit entsprechender Fallgruppe nach 4 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage in Höhe 10% der Anfangsgrundvergütung Vb zu, das entspricht heute einer Besitzstandszulage von ca. 185€ (bis 31.12.18). Desweiteren steht die (statische) Meisterzulage in Höhe von 38€ zu. Macht zusammen ca. 223€ an Zulagen.
Techniker mit Besitzstandszulage aus BAT-Zeiten (7,5% der Anfangsgrundvergütung Vb nach 6 Jahren Bewährung) liegen bislang mit (bis 31.12.18) ca. 137€ deutlich (ca. 85€/Monat) darunter.
Da würde ich behaupten, das die genannten Meister in der zukünftigen EG9a Stufe 6 zzgl. die genannten Zulagen ab 2020 noch immer ein ganz geringfügig höheres Gesamtbrutto haben werden, als auf Antrag höhergruppiere Techniker in der EG9b in der Stufe 5. Diese werden erst nach weiteren 5 Jahren mit dem aufrücken in Stufe 6 tatsächlich ein höheres Brutto realisieren.
Die „Nicht-BAT-Meistern“ mit entsprechender Fallgruppe seit 2012 zustehende Entgeltgruppenzulage in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 145€ (4/5 bzw. 16/20) der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage) liegt ebenfalls deutlich über der entsprechenden Entgeltgruppenzulage für „Nicht-BAT-Techniker“ in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 95€ (7/10 bzw. 14/20 der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage).
Obwohl Meister und Techniker nominell identisch eingruppiert sind, stehen Meister aufgrund der Details von Entgeltordnung und TVÜ also finanziell bislang besser da (oder anders ausgedrückt: kommen den Arbeitgeber teurer). Und für Meister mit BAT-Historie gilt das in den nächsten Jahren wie erwähnt weiterhin ...
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