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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:
Steht doch unter II.2.

Capo:
Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.

Spid:
Das magst Du so lesen, dann liest Du aber falsch.

Capo:
Nun wird die Zukunft zeigen. Hoffen wir mal das ich nicht lesen kann ;)

ITechniker:

--- Zitat von: TV-Ler am 21.03.2019 20:02 ---
--- Zitat von: ITechniker am 21.03.2019 18:51 ---Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

--- End quote ---

[...]

Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

[...]

--- End quote ---
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?

Danke für die Hilfe  :)

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