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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
hannes123:
--- Zitat von: carlos1977 am 04.03.2019 16:07 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 04.03.2019 15:52 ---
--- Zitat von: Admin am 04.03.2019 15:46 ---natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
--- End quote ---
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.
--- End quote ---
Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?
--- End quote ---
und was passiert, wenn ich schon 6 Jahre in Stufe 3 war?!?!?
Komme ich dann in Stufe 5?!
DaKira:
--- Zitat von: carlos1977 am 04.03.2019 16:07 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 04.03.2019 15:52 ---
--- Zitat von: Admin am 04.03.2019 15:46 ---natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
--- End quote ---
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.
--- End quote ---
Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?
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http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.
DaKira:
Und damit ist nicht die Redaktion dieses Forums gemeint! :-)
Antiker:
Mal ne blöde Frage:
Auch wenn sich die Änderungen der E9 erstmal gut anhören (Klare Zuordnung, keine verlängerten Stufenlaufzeiten)
Wie sieht es nach der Überleitung wohl aus, wenn man von der E9a nach E10 höhergruppiert wird?
Wird dann die E9b als eigenständige Entgeltgruppe betrachtet? Dann würde man ja von E9a - Stufe 5 nach E9b - Stufe 4 und zuletzt nach E10 - Stufe 3 eingruppiert. Das wäre ja bitter.
Oder greift bei der Zwischenstufe E9b-4 dann schon der Garantiebetrag von 180,- € ? Mit dem würde man dann ja doch noch in der E10 - Stufe 4 landen?
Spid:
Natürlich ist die E9b eine eigenständige Entgeltgruppe - aber auch wenn sie es nicht wäre, wäre das Ergebnis das gleiche.
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