Allgemeine Eingruppierung öffentlicher Dienst TV-L
In den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst - kurz TV-L - werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufung nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden allen Beschäftigten Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.
Wer kann das richtig deuten? Heißt es jetzt, dass ich mir meine gesamte Arbeitserfahrung aus der privaten Wirtschaft auch anrechnen lassen kann? Als ich angefangen habe, so wurde natürlich nichts angerechnet, trotz deutlich höherer Tätigkeiten und Leitungsstellen und jetzt kann ich es für die Stufenlaufzeit benutzen, um die Stufen zu überspringen? "Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit" Es geht besonders um diesen Satz.