Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...
Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...
Mal sehen, wie das aussehen könnte, unter der Voraussetzung, das:
Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen.
Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.
Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.
Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.