Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.
Zu dem „ziemlich gleichgestellt“:
Aus BAT-Zeiten stand Verg.-Grp. Vb Meistern mit entsprechender Fallgruppe nach 4 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage in Höhe 10% der Anfangsgrundvergütung Vb zu, das entspricht heute einer Besitzstandszulage von ca. 185€ (bis 31.12.18). Desweiteren steht die (statische) Meisterzulage in Höhe von 38€ zu. Macht zusammen ca. 223€ an Zulagen.
Techniker mit Besitzstandszulage aus BAT-Zeiten (7,5% der Anfangsgrundvergütung Vb nach 6 Jahren Bewährung) liegen bislang mit (bis 31.12.18) ca. 137€ deutlich (ca. 85€/Monat) darunter.
Da würde ich behaupten, das die genannten Meister in der zukünftigen EG9a Stufe 6 zzgl. die genannten Zulagen ab 2020 noch immer ein ganz geringfügig höheres Gesamtbrutto haben werden, als auf Antrag höhergruppiere Techniker in der EG9b in der Stufe 5. Diese werden erst nach weiteren 5 Jahren mit dem aufrücken in Stufe 6 tatsächlich ein höheres Brutto realisieren.
Die „Nicht-BAT-Meistern“ mit entsprechender Fallgruppe seit 2012 zustehende Entgeltgruppenzulage in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 145€ (4/5 bzw. 16/20) der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage) liegt ebenfalls deutlich über der entsprechenden Entgeltgruppenzulage für „Nicht-BAT-Techniker“ in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 95€ (7/10 bzw. 14/20 der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage).
Obwohl Meister und Techniker nominell identisch eingruppiert sind, stehen Meister aufgrund der Details von Entgeltordnung und TVÜ also finanziell bislang besser da (oder anders ausgedrückt: kommen den Arbeitgeber teurer). Und für Meister mit BAT-Historie gilt das in den nächsten Jahren wie erwähnt weiterhin ...