Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):
„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“
Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.