10.04.2019
Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen wurde vereinbart, die Mindesterhöhungsbeträge von 100 € für 2019, 90 € für 2020 und 50 € für 2021 nun auch auf die Stufen 1 anzuwenden. Damit ergeben sich zusätzliche Erhöhungen um wenige Euro in den Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 4 in der Tabellen 2019 und 2020, sowie in den Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 7 der Tabellen 2021.
Die Tabellen im Online-Rechner wurden rückwirkend dementsprechend angepaßt.
Ebenfalls im Rahmen der Redaktionsverhandlungen wurde nun das Überleitungsverfahren in die neue KR-Tabelle für das Pflegepersonal vereinbart:
von (2018)
KR 3a KR 4a KR 7a KR 8a KR 9a KR 9b KR 9c KR 9d KR 10a KR 11a KR 11b KR 12a
nach (2019)
KR 5 KR 6 KR 7 KR 8 KR 9 KR 10 KR 11 KR 12 KR 13 KR 14 KR 15 KR 16
Die Überleitung erfolgt stufengleich unter Anrechnung der bisher verbrachten Stufenlaufzeit.
daher meine Frage, Entschuldigung, wenn sich dadurch wieder einmal jemand auf die Füße getreten fühlt.
Ich Naivchen dachte immer, so ein Forum wäre eben für Fragen da.