Hallo, bin neu hier und hoffe, dass ich das hier fragen darf!
ich hatte bisher ein Arbeitsgebiet, welches mit einer kleinen E9 bewertet wurde. Dort bin seit 2017 mit der Erfahrungsstufe 4a (also theoretisch 5) eingestuft. Nun habe ich zum 15.06.2018 eine neue Stelle mit einer Bewertungsvermutung einer großen E9 übernommen. Bis zur entgültigen Bewertung des Arbeitsgebietes verblieb man hier normalerweise in seiner alten Vergütungsgruppe und sobald die Stellenbewertung erfolgt ist, wechselte man die Eingruppierung. Dies hat sich hier nun geändert (Ungleichbehandlung gegenüber Neueinstellungen), daher habe ich nun ein Schreiben meiner Personalstelle bekommen, dass ich rückwirkend zum 15.6.2018 die Eingruppierung bekommen (nachgezahlt leider nur ab 01.10.18 - weil ich versäumt habe meinen Anspruch geltend zu machen). Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass ich ab diesem Zeitpunkt der Stufe 5 meiner Entgeltgruppe (gr. E9) zugeordnet werde und sich der weitere Stufenaufstieg nach §16 Abs. 3 richtet. Nun zu meiner Frage: Ich war doch schon in meiner kleinen E9 seit 2017 in der Erfahrungsstufe 5 (hier 4a genannt). Beginnt meine Stufenlaufzeit nach Zuordnung in die große E9 etwa wieder von vorne zu zählen? Ich habe ja nicht die Entgeltgruppe gewechselt. ...oder habe ich da einen Denkfehler??