Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet. Ist im Grunde nur eine Umbenennung, dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.
§ 29c Abs. 2 TVÜ-VKA (so wird's auch im TV-L kommen):
"Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, sind stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet."Für diejenigen, die bisher in der "regulären" EG9 waren, ändert sich also nichts außer der Bezeichnung der Entgeltgruppe.
Alle, die bislang in der "kleinen" EG9 waren, werden in die neue EG9a
übergeleitet.
In den Fällen, in denen die gemäß der Tarifeinigung überarbeitete Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung als bisher vorsieht, erfolgt die
Höhergruppierung auf Antrag in die EG9b nach den noch zu vereinbarenden Regelungen. Wie diese aussehen werden, darüber ist hier schon umfassend spekuliert worden ...
... die Dinge werden so kommen, wie sie kommen. Niemand hier im Forum kann darauf irgendeinen Einfluss nehmen. Wie blind vor Gier muss man eigentlich sein, um den gleichen Käse immer und immer wieder neu aufzukochen?
Ja, die EG9 war bislang ein unglückliches Konstrukt, die Aufdröselung in EG9a und EG9b wird dies für die Zukunft beenden und im Zuge der Überleitung wird es Regelungen geben, die nicht alle glücklich machen und die zu neuen tatsächlichen oder vermeintlichen Ungerechtigkeiten führen.
Und es tut bestimmt auch gut, sich hier im Forum darüber auskotzen zu können (auch wenn noch gar nicht feststeht, wo genau welche Ungerechtigkeiten liegen werden ...).
Aber irgendwann ist es dann doch auch mal gut, oder!?