Du beschreibst aber nicht die "kleine" EG9 Fallgruppe 1 mit der Entgeltgruppenzulage und den verlängerten Stufenlaufzeiten! PhoenixDea schreibt aber, dass Angestellte der Fallgruppe 1 in die 9b kommen
Die "reguläre" EG9 mit den normalen Laufzeiten ist doch nicht die Fallgruppe 1
- Alle Beschäftigten in der "regulären" EG9 (also die, ohne verlängerte Stufenlaufzeiten) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9b
übergeleitet.
- Alle anderen Beschäftigten der EG9 (vulgo: "kleine" EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Deckelung der Endstufe, egal welche Fallgruppe, ob mit oder ohne Fallgurke, ob mit oder ohne Ringelsöckchen, ob mit oder ohne Blumenstrauß usw. usf.) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9a
übergeleitet.
- Manche Beschäftigte, die zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet werden, bekommen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung die Möglichkeit
auf Antrag in die EG9b
höhergruppiert zu werden. Im Teil II Abschnitt 22.2 der Entgeltordnung zum TV-L betrifft das Techniker der Fallgruppe 1, die Höhergruppierung erfolgt zum 01.01.2020.