Eine E9k gibt es nicht. Die Tarifvertragsparteien haben sich in Anhang 1 der Tarifeinigung vom 02.03.2019 auf ein Tabellenentgelt von 3272,55€ für die E9 ab 01.01.2019 geeinigt. Sofern unter Vorgriff auf die Unterzeichnung des Tarifvertrages der AG unter Vorbehalt bereits das erhöhte Entgelt auszahlt, handelt es sich um diesen Betrag. Tut er dies nicht, zahlt er weiterhin die 3172,55€ aus. Wenn die Änderung des Tarifvertrags rückwirkend inkraft getreten ist, wird Deine Höhergrupierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nicht stattgefunden haben. Stattdessen wird eine Höhergruppierung in E9a/3 stattgefunden haben. Dies führt gem. der unter Redaktionsvorbehalt von verschiedenen Tarifvertragsparteien veröffentlichten Entgelttabellen zu einem Tabellenentgelt von 3.177,31€. Da der Höhergruppierungsgewinn sowohl unter dem einer stufengleichen Höhergruppierung als auch unter dem Garantiebetrag verbleibt, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns (der hier 0€ beträgt) zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelts (das hier zufällig auch dem neuen Tabellenentgelt entspricht) der Garantiebetrag gezahlt. Dieser ist auf den Höhergruppierungsgewinn einer stufengleichen Höhergruppierung gedeckelt, was hier zur Anwendung kommt. Mithin wird nachdem der Tarifvertrag rückwirkend inkraft getreten ist, Anspruch auf 3177,31€ Tabellenentgelt plus 95,24€ Garantiebetrag bestehen. Darin ist die vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2019 bereits enthalten.