Ich habe eine Frage:
Angenommen, die Redaktionsverhandlungen ergeben letztendlich, dass die in der bisherigen Stufe verbrachte Zeit mit in die neue Stufe mitgenommen wird, habe ich folgendes Beispiel mit der Frage:
Ich habe zum 01.03.2019 bereits 2 Jahre in Stufe 3 (EG9 alt mit verlängerter Stufenlaufzeit) verbracht und diese wird ja allem Anschein nach übergeleitet in EG9a Stufe 4. Durch die nunmehr erforderlichen 4 Jahre in Stufe 4 bis zur Stufe 5, kann ich ja grundsätzlich bereits nach 2 Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung zur Stufe 5 beantragen (entsprechende Beurteilung vorausgesetzt). Spricht also etwas dagegen, sich die 2 Jahre in Stufe 3 (EG9 alt mit verlängerter Stufenlaufzeit) auf die übergeleitete Stufe 4 (EG9a) anrechnen zu lassen und dann die Laufzeit zu verkürzen um in Stufe 5 (EG9a) zu gelangen? Ich freue mich auf Eure Antworten