Du darfst Bruttolohn nicht mit Tabellenentgelt vergleichen. Bei der Überleitung kommt es auf das Tabellenentgelt an. Ob die "Zukunftssicherung" weiterhin zusteht, hängt von den unbekannten Regelungen ab, die diese bestimmen. Sie könnte genauso gut durch alle möglichen Erhöhungstatbestände abgeschmolzen oder durch diese erhöht werden oder gleich bleiben.