Hallo,
Ich habe eine Frage, ob es auch Regelungen für Mitarbeiter gibt, die laut Vereinbarung höhergruppiert werden sollten (E8 Stufe 4), aber zum 01.01.19 tatsächlich noch nicht höhergruppiert worden sind.
Durch die neu eingezogene Stufe der E9a verlängert sich die Wartezeit zur ehemaligen Stufe 4 ,jetzt 5, erneut.
Ich nehme an mit dieser Konstellation hab ich dann Pech gehabt?
Danke für eure Rückmeldungen.