Zitat von: ITechniker am 02.08.2019 14:15Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?Da muss ja nichts geklärt werden. E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeit = E9b in der entsprechenden Stufe aus der man kommt.
Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?
Hallo,vielen Dank für die Info.Verstehe die Tabelle nicht so ganz.Am 01.06.19 war ich 2 Jahre in Stufe 2. (E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit umgangsprachlich 9k)Werde ich dann rückwirkend zum 01.06.19 in E9a Stufe 3 überleitet?Vielen Dank im Voraus
Zitat von: sigma5345 am 02.08.2019 14:18Zitat von: ITechniker am 02.08.2019 14:15Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?Da muss ja nichts geklärt werden. E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeit = E9b in der entsprechenden Stufe aus der man kommt.Stimmt so nicht ganz, es gibt ja auch Überleitungen von der E9a in die E9b zum 01.01.2020, z.B. für Techniker nach Abschnitt 22.2, Fallgruppe 1. Da wurde bisher viel spekuliert. Ob auf Antrag oder automatisch, ob Höhergruppierung nach gewohntem Muster oder Umgruppierung mit Sonderregelungen, etc.
Du wirst am 1.1.2019 in die E9a Stufe 2 im zweiten Jahr übergeleitet, inkl. Restlaufzeit. Danach läuft es wie gehabt.
Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.
Zitat von: sigma5345 am 02.08.2019 14:27Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.Dass das zwei getrennte Vorgänge sind, ist natürlich richtig, passt thematisch hier aber trotzdem rein denke ich. Wenn die genauen Details zu dieser Anpassung klar sein sollten, weiß ich sie leider nicht zu finden und wäre für Hilfe dankbar
Zitat von: ITechniker am 02.08.2019 14:31Zitat von: sigma5345 am 02.08.2019 14:27Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.Dass das zwei getrennte Vorgänge sind, ist natürlich richtig, passt thematisch hier aber trotzdem rein denke ich. Wenn die genauen Details zu dieser Anpassung klar sein sollten, weiß ich sie leider nicht zu finden und wäre für Hilfe dankbar Das es so kommt wurde hier diskutiert:https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.0.htmlOb mit oder ohne Antrag ist in der Tat noch offen - aber um Schlechterstellungen von Beschäftigten zu vermeiden wird es wohl eines Antrages bedürfen.
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
Hallo Leute,irgendwie verstehe ich das in Anlage 1 nicht. Wo komme ich denn hin, wenn ich seit 2012 in der E 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenzeiten war und seit 2017 in der E 9 Stufe 3 bin. Kann mir da jemand helfen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Zitat von: Tiefbautechniker am 02.08.2019 15:43Hallo Leute,irgendwie verstehe ich das in Anlage 1 nicht. Wo komme ich denn hin, wenn ich seit 2012 in der E 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenzeiten war und seit 2017 in der E 9 Stufe 3 bin. Kann mir da jemand helfen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.Laut Anlage bist du dann "3 I 2. Jahr" und kommst nach "4 I 2. Jahr". Also E9a Stufe 4 und du nimmst deine Stufenlaufzeit mit.