Laut Paragraph 16 war bis 31.12.18 geregelt, dass die Tarifbeschäftigten in der Stufe 2 der kleinen Entgeltgruppe 5 verweilen/ Brutto: ca. 3000€ und danach 9 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k mit Stufe 3. Die Tarifbeschäftigten, die bereits 5 Jahre in der 9k/ 2 waren und dann erst die Stufe 3 erreicht hatten, haben keine Anrechnung der zusätzlichen 3 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 beim neuen Tarifabschluss.