Ich lese seit Januar aufmerksam mit und habe dank dieses Forums, nicht nur viel lernen können, sondern auch Kollegen weitergeholfen(sofern dies meine Kenntnisse zuließen). Nun habe ich eine Frage, die an mich gestellt wurde und ich nicht beantworten kann. Eine Kollegin wurde mit Februar 2013 befristet bis 31.07.2014 in der E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit in Stufe 3 eingruppiert. Dann war sie für die 6 Wochen Sommerferien arbeitslos. In die gleiche Entgeltgruppe und Stufe wurde sie dann wieder mit dem 15.09.2014 eingestellt und bekam alsbald einen unbefristeten Vertrag.
Wird die Stufenlaufzeit vor der Arbeitslosigkeit mit angerechnet oder beginnt die Anrechnung erst mit dem 15.09.2014?
Und wenn erst ab dem 15.09.2014 gerechnet wird, käme sie nun rückwirkend zum 01.01.2019 in die Stufe 4 und ab 15.09.2019 in Stufe 5?
Stimmt das so?
Danke schon mal