Hallihallo,
ich bin seit 11/2011 in Stufe 3 der "kleinen" 9. Laut Überleitungstabelle müsste ich jetzt in 9a stufe 5, 1. Jahr, landen. Daran ändern auch meine zwischenzeitlichen 15 Monate Elternzeit nichts.
Was mich aber verunsichert: ich bin seit Juni 2012 im Grunde ständig in Teilzeit (30 Stunden bzw 35). Würde man meine bisherige Verweildauer in stufe 3 entsprechend umrechnen, käme ich wohl auf deutlich weniger Jahre. Für überleitung in stufe 5 würde es wohl nicht reichen.
Daher ganz grundsätzlich die Frage, ob Teilzeit eine entsprechend längere Stufenlaufzeit nach sich zieht??? Mal ganz unabhängig vom aktuellen "Überleitungsthema"? (Suchfunktion brachte keine Ergebnisse, und Google nur indirekt. Mein vorgesetzter weiß es auch nicht).
PS. Hab heute Gehaltszettel bekommen. In Brandenburg ist jetzt noch nix passiert mit umsetzung der überleitung, geschweige denn Nachzahlung.