Nun, in erster Linie geht es darum, Menschen bei Verständnisproblemen der tariflichen Regelungen zu helfen, nicht ihnen die Auseinandersetzung damit zu ersparen, also darum, Unvermögen, nicht Unwillen zu heilen.
Ob Du in Stufe 5 kommst oder gekommen bist, weiß ich nicht. Wenn Du als Gruppenleiter 5 Jahre in der E9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten warst, wurdest Du zum 01.01.19 in E9a/5 übergeleitet.
TB, für die sich zum 01.01.20 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben, sind auf Antrag innerhalb Jahresfrist mit Rückwirkung auf den 01.01.20 höhergruppiert.