Hallo Zusammen,
ich hätte auch mal ein paar Fragen zur Höhergruppierung von der 9a in die 9b.
Ich bin staatl. gepr. Techniker und nach Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert. Nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 5.
Soweit ich jetzt alles verfolgt hab, habe ich dann die Möglichkeit ab 2020 auf Antrag in die 9b zu kommen.
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.
Nun meine Fragen:
- Gibt es für diesen Antrag eine Vorlage? Antrag auf Höhergruppierung nach XYZ...?
- Wohin muss der Antrag? Personalabteilung, Bezügestelle, oder lokales Sekretariat (bin an einem Lehrstuhl tätig)?
- Kann der Antrag auch abgelehnt werden?
- Aktuell erhalte ich eine Technikerzulage von ungefähr 100Euro, bleibt mir diese nach der Höhergruppierung erhalten?
Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!!!
„Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L.“
An den AG
Nein.
Nein.
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Einfach nur klasse !!!
Ich lese eigentlich nur mit, nun habe ich mich aber doch entschlossen eine Frage zustellen, da ich nicht immer alles verstehe (Techniker - kein TV-L Experte wie ihr
) Mit der Höhergruppierung von der 9a in die 9b blicke ich überhaupt nicht durch....
Bei mir ist es "ziemlich" ähnlich wie bei 5tefan. Ich bin als Techniker seit 07/2015 E9k St. 3 eingestellt und nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 4 und ab 07/2019 in Stufe 5 ( habe ich hier so gelesen ;-)
Bin gespannt wieviel € es bei der Rückzahlung NDS wird, aber da lasse ich mich überraschen
Der Unterschied zu 5tefan ist, dass bei mir in den Einstellungsunterlagen und Arbeitsvertrag steht:
"Der Beschäftige wird als Techniker beschäftigt und ist in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 2, Teil II, Unterabschnitt 22.2. des TV-L eingruppiert"
Den Antrag auf Höhergruppierung können "nur" die Beschäftigte der Fallgruppe 1 stellen ?
Vielen Dank im Voraus!