In Niedersachsen arbeite sie daran, dass alle ihre Rückstände mit dem Dezembergehalt ausgezahlt bekommen.
Es gibt sonst wohl erheblich Probleme mit VBL. Die sind verpflichtet, alles rückwirkend zu berechnen, weil man seine Punkte nach dem Lebensalter bekommt. Also müssen die Zahlungen von 2019, auch 2019 berücksichtigt werden. Das geht nur ohne Probleme, wenn es auch 2019 ausgezahlt wird.
Wie das bei der normalen Rentenkasse ist, kann ich nicht beurteilen. Aber auch da muss es wohl eher dem Jahr 2019 zugerechnet werden.
Was den AG gar nicht interessiert, sind die steuerlichen Nachteile des AN wenn die Nachzahlung dem Bruttojahresentgelt 2020 zugeschlagen wird.