Hallo. Ich bin neu hier und habe eine Frage.
Kurz der Sachverhalt:
Bisher habe ich eine Zulage erhalten. Hierbei handelt es sich um den Unterschiedsbetrag zwischen der E9 Fallgruppe 3, Stufe 3 und der Stufe 4 - dieser wurde im Anschreiben allerdings nur als Betrag genannt und auf Paragraph 16 TV-L verwiesen.
In dem Schreiben meiner Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass diese bei einer Stufensteigerung aufgezehrt wird aber an Tariferhöhungen teilnimmt. Die Zulage ist nicht befristet.
Durch die Überleitung komme ich rückwirkend zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 5.
Und jetzt die Frage:
Stellt die Überleitung in eine neue Entgeltgruppe eine Stufensteigerung dar. Konkret: Wird die bisher gezahlte Zulage durch die neue Eingruppierung wegfallen oder müsste nun der Unterschiedsbetrag zwischen der E9a Stufe 5 und der E9a Stufe 6 gezahlt werden?
Der Tatsache, dass der Betrag der E9a Stufe 5 dem der alten E9 Stufe4 (wenn die Tariferhöhung einrechnet) entspricht bin ich mir bewusst.