Hallo zusammen,
ich weiß nicht ob ich in diesem Thread richtig bin, folgendes zur Situation:
im April 2015 wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser wurde im September 2019 (!!) bewilligt.
Nun soll ich von der E8/ 4 in die E9a/2 übersiedeln. Im April 2020 würde ich dann in die E9a/3 wandern. Würde ich in der E8 bleiben, würde ich im Okt. 2020 in die Erfahrungsstufe 5 wechseln.
Der Änderungsvertrag ist mir im September zugestellt und beidseitig unterschrieben worden. In diesem war lediglich die Rede von E9 nicht a oder b. Erst im November und mit Forderung der weiter unten erläuternden Überbezahlung der Bezüge wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich um die E9a/2 handelt.
Für mich ergibt die Höhergruppierung für die kommenden 4-5 Jahre also nur finanzielle Nachteile:
weniger oder gleichbleibendes Bruttogehalt/ ab Okt. 20 defacto weniger, wenn ich in der E8/5 wechseln würde
weniger Jahressonderzahlung
lt. Aussage meiner Personalsachb. erhalte ich auch keinen Garantiebetrag
Rückwirkend muss ich auf Grund der verlängerten Stufenlaufzeit dem AG Geld für meine geleistete Arbeit zurückzahlen, da die E8 in den Stufen 3-4 ein höheres Brutto erzielt haben, als die E9a/2.
Gegen die Rückzahlungsforderung habe ich bereits Einspruch eingelegt, bislang ohne Antwort.
Meine Frage dazu... ist das alles rechten, was der AG mit de AN veranstaltet?
Für mein Verständnis habe ich in den vergangenen 4 Jahren und kommenden 4 Jahren auf Grund dieser Neubewertung nur die A... Karte gezogen.... Kann das wirklich sein??
Ferner lässt diese Regelung (ohne finanzielle Verluste einbüßen zu müssen) nicht zu, dass man sich neuen Herausforderungen stellt, da man, sofern man sich auf eine höherwertige Stelle bewerben möchte, finanziell (erstmal) schlechter dar steht?
Nun... ich hoffe mich klar ausgedrückt zu haben, aber ich bin in der Sache gerade ziemlich... nun ja.... emotional und freue mich auf Ratschläge, dafür schon einmal vielen Dank!