im April 2015 wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser wurde im September 2019 (!!) bewilligt.
Es handelte sich sicherlich um eine "Bewertung" oder Neufassung der Aufgabenbeschreibung welche zu einer anderen Eingruppierung führte, bzw. den Arbeitgeber zu einer anderen Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung veranlasste, oder?
Für mich ergibt die Höhergruppierung für die kommenden 4-5 Jahre also nur finanzielle Nachteile:
weniger oder gleichbleibendes Bruttogehalt/ ab Okt. 20 defacto weniger, wenn ich in der E8/5 wechseln würde
weniger Jahressonderzahlung
lt. Aussage meiner Personalsachb. erhalte ich auch keinen Garantiebetrag
Ja, allerdings übersteigt das Gehalt jenes der Stufe 8 um ein vielfaches wenn man es auf die kommenden Jahre rechnet - ist also doch sinnvoll.
Rückwirkend muss ich auf Grund der verlängerten Stufenlaufzeit dem AG Geld für meine geleistete Arbeit zurückzahlen, da die E8 in den Stufen 3-4 ein höheres Brutto erzielt haben, als die E9a/2.
Gegen die Rückzahlungsforderung habe ich bereits Einspruch eingelegt, bislang ohne Antwort.
Hier sind die Fristen aus dem TV-L, also 6 Monate, zu berücksichtigen - länger kann nichts rückwirkend eingefordert werden.
Für mein Verständnis habe ich in den vergangenen 4 Jahren und kommenden 4 Jahren auf Grund dieser Neubewertung nur die A... Karte gezogen.... Kann das wirklich sein??
Ja, das kann sein. Es hat/kann alles vor und Nachteile haben. Manche Stellen wurden aufgrund geänderter Arbeitsabläufe / Tätigkeitsfelder auch schon "heruntergruppiert".