Guten Abend,
ich bin als Techniker mit einer Fernmelderzulage eingestellt, seit "Ewigkeiten". Ich bin bis heute in der E9s mit einer BS Zulage eingruppiert. Für mich greift die Endgeldordnung II Abschnitt 22.2. Ich bin seit November 2007 in der Stufe 4. Eine Überleitung gibt es nicht, der TV-L spricht eine klare Sprache. 1.1.2019 - 31.12.2019 E9a inkl. Zulage, ab 1.1.2020 E9b unter wegfall der Zulage. Fernmeldezulage wird in einem Sockelbetrag gewandelt.
Die "Firma" hat angekündigt, das ich in die E9a komme unter wegfall der BS-Zulage. Ich benötige keine Ratschläge - eher Leidenskollegen die vor einer ähnlichen Situation stehen?!
Danke