Ich muss an der Stelle aber trotzdem widersprechen. Zu dem Zeitpunkt meiner Vertragsunterzeichnung gab es die neuen Entgelttabellen noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht endgültig von beiden Parteien angenommen.
Das ist richtig, strenggenommen gab es aber auch die 9 nicht mehr, da der Tarifvetrag ja gekündigt war.
So konnte ich damit also nicht richtig entscheiden und auch das Ministerium hätte ein Eingruppierung in 9a nicht zugelassen zu dem Zeitpunkt sondern wieder eine E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit draus gemacht. Eine E9 steht ja auch im Arbeitsvertrag, nicht E9a. Nicht mal von verlängerten Stufenlaufzeiten steht dort etwas und eine TB war auch nicht angehangen.
War von meiner Seite auch nicht als Vorwurf zu verstehen, dass war sicherlich ein "vertrackte'" Situation.
Deswegen wäre es ja sicherer gewesen, den Betrag und nicht so etwas abstraktes wie 9 (mündlich klein) Stufe 4 zu vereinbaren.
Und hast du jetzt eine TB? Zu was führt diese?
Warum sich mit niedrigwertigen auszuübenden Tätigkeiten abspeisen lassen, wenn die Stelle doch Tätigkeiten der E11 hergibt.
Auch wenn dies rückwirkend geändert wurde, gab es das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht.
Aber ich gebe recht. Ich hätte mit reinformulieren lassen müssen, dass ich auch (übertariflich) übergeleitet werde oder nicht unter "xxxx €" bekommen möchte oder ich nicht von irgendeiner anderen Idee der Tarifpartner nachträglich überrascht werden will. Ich bin wohl dem Irrglauben verfallen, dass mit ein Tarifvertrag das Leben leichter macht.
Ja, das ist ein Irrglaube. Für mich steht fest: Mit einem Tarifvertrag
im öD wird das Leben immer schwieriger sein, als wenn der AG frei verhandeln könnte (bis zur Untergrenze die der TV festschreibt).