Hallo zusammen,
ich habe die Zusage erhalten, dass meine Tätigkeitsbeschreibung von E8 auf E9a geändert werden soll, da ich durch ein neues Projekt mehr Verntwortung erhalten habe. Meine Frage lautet nun; da dieses Projekt schon lange im Raum steht und nur langsam ins Rollen kommt, wollte ich die Arbeitsplatzbeschreibung und Bewertung des Arbeitsplatzes "safe" machen und auf die E9A setzen lassen. Das wurde nun auch durch den Vorgsetzten abgesegnet, allerdings mit der direkten Anweisung die Höhergruppierung tatsächlich auch vorzunehmen.
DAS widerum wollte ich bis Sommer 2022 aufschieben und dann erst die TATSÄCHLICHE Höhergrupperung vornehmen lassen, da ich mich offenbar finanziell schlechter stellen würde.
Ich komme am 01.07.2022 in die E8 Stufe 5 und müsste doch dann in die E9a Stufe5 kommen, wenn ich die Höhergrupperungsmatrix mit Garantiebetrag richtig verstanden habe?
Aktuell würde mich die Personalabteilung in die E9a Stufe 3 stecken.
Soll ich nun die Änderung der Tätigkeitsbeschreibungim Arbeitsvertrag ausschlagen oder kann man im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung treffen, dass die finanzielle Höhergruppierung zum 01.07.2022 erfolgen soll?
Danke schonmal,
(PS: Ich habe nach "17 Abs. 2 eine Verkürzung der Stufenlaufzeit gehabt, d.h. aber dass ich dann ab 01.07.2018 als ich die vorweggewährte Stufe erhalten habe, die reguläre Stufenlaufzeit von 4 Jahren bis 01.07.2022 habe oder verlängert sich die Wartezeit in Stufe 4 dadurch?)