Autor Thema: 2 Tage krank geschrieben vom Arzt. Muss man morgen nun unbedingt zum Arzt, für.?  (Read 8115 times)

mcmueller

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2 Tage krank geschrieben vom Arzt. Muss man morgen nun unbedingt zum Arzt, für. eine weitere Krankmeldung?
Wir müss erst nach den 3. Tag eine krankmeldung normal haben.
Aber in der Regel lasse ich mich auch krank schreiben vom Arzt, obwohl ich bei kleineren Sachen ja so Zuhause bleiben könnte.
Aber wie verhält es sich, wenn ich mich erst krank schreiben lasse, 2 Tage, dann aber noch 2 Tage so Zuhause bleibe? geht das?
Werde wohl zum Arzt gehen, aber möchte dies nur theoretisch mal wissen, wie da die Regeln sind!
Ob man dies mischen und kombinieren kann? Ein Kollege meinte mal nicht...

Max

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Ja. Ab zum Arzt. Vorsicht, wer Freitags krank ist, erreicht Montags Tag 4 und meist die Attestpflicht.

mcmueller

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für donnerstag und freitag habe ich ja krankschreibung!
Danke für Deine Antwort!

Gruß

MoinMoin

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und bist somit auch (sofern) du nicht zwischendurch magischerweise gesundet bist, auch sams sonn krank und jetzt dann beim 5. Tag
Und wenn du jetzt fern bleibst ohne AU vom Arzt, dann kannst du rechtskräftig eine Abmahnung kassieren.

Hain

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Antw:...
« Antwort #4 am: 04.03.2019 08:33 »
...
Und wenn du jetzt fern bleibst ohne AU vom Arzt, dann kannst du rechtskräftig eine Abmahnung kassieren.
Rechtskräftig glaube ich jetzt eher weniger (würde ein Urteil voraussetzen)...

Raver

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Was ist mit "2 Tage noch so zu Hause bleiben" denn gemeint? Sind Samstag/Sonntag bei Dir reguläre Arbeitstage? Wenn JA dann muss natürlich das Attest auch für diese Tage gelten.
Ist Mo-Fr regluäre Arbeitszeit und die vorhandene Krankschreibung gilt bis Freitag dann reicht das. Denn Samstag/Sonntag wärst Du nicht arbeitspflichtig.

MoinMoin

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Was ist mit "2 Tage noch so zu Hause bleiben" denn gemeint? Sind Samstag/Sonntag bei Dir reguläre Arbeitstage? Wenn JA dann muss natürlich das Attest auch für diese Tage gelten.
Ist Mo-Fr regluäre Arbeitszeit und die vorhandene Krankschreibung gilt bis Freitag dann reicht das. Denn Samstag/Sonntag wärst Du nicht arbeitspflichtig.
Achtung, wenn man Do/Fr krank ist (mit/ohne AU) sa/so auch und Montag ebenfalls, dann hätte man am Sonntag spätestens zum Arzt gehen müssen um sich ein AU geben zu lassen!
Aber wer will einem nachwqeisen, dass man sa/so krank war  :-[

Max

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Den meisten AG ist es egal ob du Samstag Sonntag nicht krank warst. Wenn du Freitag krank bist,  muss am Montag als Tag 4  eine AU her. Sonst könnte sich der geneigte AN von einem langen Wochenende zum nächsten hangeln.

Dude23

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Antw:2 Tage krank geschrieben vom Arzt
« Antwort #8 am: 04.03.2019 11:11 »
Wenn du am Montag wieder arbeitsfähig bist, waren es aber nur 3 Tage.

Kryne

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Antw:2 Tage krank geschrieben vom Arzt.
« Antwort #9 am: 04.03.2019 11:24 »
Den meisten AG ist es egal ob du Samstag Sonntag nicht krank warst. Wenn du Freitag krank bist,  muss am Montag als Tag 4  eine AU her. Sonst könnte sich der geneigte AN von einem langen Wochenende zum nächsten hangeln.

So ist es auch bei uns. Wer Freitags und Montags krank ist, der braucht am Montag eine Krankmeldung, weil das der 4. Tag ist.

Hain

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Antw:...
« Antwort #10 am: 04.03.2019 11:35 »
Moin,

bevor der Eindruck entsteht, dass AG das unterschiedlich regeln könnten: Die Nachweispflicht ist einheitlich in § 5 EntgFG geregelt, Arbeitgeberinnen sind berechtigt die Bescheinigung früher zu verlangen https://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html

VG Hain

The Witch

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Sind Samstag/Sonntag bei Dir reguläre Arbeitstage? Wenn JA dann muss natürlich das Attest auch für diese Tage gelten.
Ist Mo-Fr regluäre Arbeitszeit und die vorhandene Krankschreibung gilt bis Freitag dann reicht das. Denn Samstag/Sonntag wärst Du nicht arbeitspflichtig.

Es ist völlig irrelevant, ob Samstag/Sonntag (oder meinetwegen auch die Weihnachtstage) Arbeitstage sind - bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen geht es entsprechend Entgeltfortzahlungsgesetz immer um Kalendertage.

Raver

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Ich muss meine Aussage auch revidieren - der TE schrieb ja er wollte sich erneut krank melden. Dann zählen natürlich die beiden Tage ebenso dazu da es sich ja um eine Folgekrankschreibung handeln würde (insofern es dann schon 4 Tage sind).