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[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern

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ChrBY:

--- Zitat von: Christian am 21.03.2019 17:02 ---Die Frage ist nur, wie das konkret umgesetzt wird, also ob das nur für Neueinstellungen ab einem bestimmten Datum gilt oder für alle.
--- End quote ---

Natürlich für alle. Wie wollte man Bestandsbeamte auch nach einem Tabellenwert alimentieren, der gar nicht mehr existiert?

Die konkrete Umsetzung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so ablaufen:

• Alle Beamten, die sich zum 1. Januar 2020 noch in der untersten Stufe ihrer Besoldungsgruppe befinden, rücken eine Stufe nach oben (sogar diejenigen, denen ein Stufenstopp auferlegt wurde). Die Stufenlaufzeit beginnt dann selbstverständlich von vorn.

• Für alle anderen Beamten ändert sich nichts. Sie verbleiben in ihrer Stufe und behalten ihre darin bereits absolvierte Laufzeit.

Admin:

--- Zitat von: ChrBY am 20.03.2019 22:59 ---Außerdem: In den Analysetabellen stimmen die Gesamtjahreszahlen für das Durchlaufen sämtlicher Dienstalterstufen nicht (waren auch früher schon nicht richtig).

Beispiel:

In
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/a/2019/a/kennzahlen.html
steht, daß beispielsweise 26 Jahre vergehen, um in A13 die höchste Dienstalterstufe zu erreichen. In Wirklichkeit sind es allerdings nur 24 (viermal ein Stufenaufstieg nach drei Jahren und dreimal einer nach vier Jahren).

Auch nach der Streichung der untersten Stufe bleiben die Zahlen falsch:

--- End quote ---

Vielen Dank für den Hinweis! Der Fehler ist nun behoben.

SchmidtSchnauze:
Ich wollte noch einmal zum Inhalt des Gesetzentwurfes zurückkommen:
Wieso muss die Ministerialzulage ruhegehaltsfähig werden? Will der BBB das als Erfolg verkaufen, dass eine kleine Kaste gepimpert wird, aber der normale Beamte in München sich die Wohnung nicht leisten kann? Das verstehe ich nicht. Für die Ministerien findet man immer wieder Leute, da man so der Realität entfliehen kann, aber für den normalen Dienst in München bald nicht mehr. Da hätte man noch einmal die Ballungsraumzulage erhöhen müssen, aber das hätte natürlich eine zu große Zahl betroffen...

Dude23:
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

schnuppi:
Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......

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