Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
BStromberg:
--- Zitat von: kommunalbeamter91 am 20.03.2019 10:44 ---Ich hoffe ja mal endlich auf eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ::)
--- End quote ---
Als Steuerungsinstrument, die dienstherrenseitigen Krankenkosten zumindest für sog. Bagatellbeträge im Griff zu halten, hätte ich (eigene Betroffenheit hin oder her) dem Grunde nach keine Probleme mit der Beibehaltung besagter KDP ... der Verordnungsgeber sollte sich aber doch mindestens mal ernsthafte Gedanken machen, ob das gegenwärtige Splittung z.B. "sozial ausgewogen" ist.
Weswegen sich z.B. die Grundpauschale bei Vergleichsbetrachtung A11 nach A12 verdoppelt, dann aber erst wieder ab der A16... das wird wohl ein ewiges Geheimnis der Ministerialbürokratie bleiben.
Wenn schon keine vollständige Abschaffung gelingt, dann sollte man doch wenigstens hier ansetzen!
Alternativ könnte man auch die Reduktion der KDP bei unterhaltspflichtigen Beamten gem. § 12a V BVO deutlich anheben (bsplsw. von 60€ auf 100€ pro Kind)... in irgendeiner Form halt was Ausgewogeneres, als den Status quo.
Ging mir rein logisch noch nie in den Kopp, dass beihilferechnerisch die Beförderung eines single-Beamten von A11 nach A12 mit 12,50€ mtl. Mehraufwand (Minder-Besoldung) durch besagte KDP einhergeht ???
BerndStromberg:
Eine Änderung bei der Kostendämpfungspauschale halte ich zumindest in den nächsten Jahren für realistisch.
Nicht, weil die Regierung plötzlich ihr Herz für Beamte entdeckt hätte oder plötzlich im Geld schwimmen würde, sondern weil noch in diesem Jahr wegweisende Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung anstehen.
Und wenn man sich die zahlreichen Vorlagebeschlüsse der Instanzgerichte anschaut, muss man feststellen: die meisten Länder haben es beim Ausnutzen der ihnen 2006 zugestandenen Freiheiten bei der Besoldung und Versorgung ihrer Beamtenschaft ganz einfach übertrieben.
Die meisten Landesregierungen stehen also vor der Wahl, ob sie mit den überfälligen Korrekturen warten, bis sie von Karlruhe dazu gezwungen werden, oder ob sie sich schon in vorauseilendem (Rechts-) Gehorsam zu Korrekturen bereit erklären. Letzteres böte zumindest den Vorteil, dass man sich bei der Beamtenschaft Applaus für etwas sichern könnte, was man in absehbarer Zeit sowieso wird tun müssen.
So verstehe ich übrigens auch die aktuelle „großzügige“ Entscheidung zur 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses. Das dürfte nur ein erster Schritt gewesen sein.
BerndStromberg:
Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale gehört übrigens zum Forderungskatalog des DBB NRW anlässlich der bevorstehenden Besoldungsgespräche...
kommunalbeamter91:
Wie sieht dieser Forderungskatalog denn aus?
mpai:
--- Zitat von: BerndStromberg am 21.03.2019 17:13 --- Die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale gehört übrigens zum Forderungskatalog des DBB NRW anlässlich der bevorstehenden Besoldungsgespräche...
--- End quote ---
Was ist mit der Wochenarbeitszeit?
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