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[NW] Besoldungsrunde 2019 - Nordrhein-Westfalen
Mayday:
--- Zitat von: Thomas Garou am 26.03.2019 17:49 ---Mich würde mal die Meinung von anderen Beamten interessieren.
Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?
--- End quote ---
Klingt erstmal gut, aber: Freie Heilfürsorge gilt nur für die Dauer der aktiven Dienstzeit (deswegen trotzdem Anwartschaftsversicherung notwendig) und auch nicht für Ehegatten oder Kinder. Die freie Arztwahl ist eingeschränkt und man bekommt i.d.R. nur Kassenleistungen erstattet, so dass manche Fachärzte abwinken...
MaryPoppins:
--- Zitat von: Mayday am 26.03.2019 18:30 ---
--- Zitat von: Thomas Garou am 26.03.2019 17:49 ---Mich würde mal die Meinung von anderen Beamten interessieren.
Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?
--- End quote ---
Klingt erstmal gut, aber: Freie Heilfürsorge gilt nur für die Dauer der aktiven Dienstzeit (deswegen trotzdem Anwartschaftsversicherung notwendig) und auch nicht für Ehegatten oder Kinder. Die freie Arztwahl ist eingeschränkt und man bekommt i.d.R. nur Kassenleistungen erstattet, so dass manche Fachärzte abwinken...
--- End quote ---
Freie Heilfürsorge heißt:
- Doppelter Festzuschuss für Heil- und Kostenplan (kein Bonusheft erforderlich)
- keine Beiträge
- Befreiung jeglicher Zuzahlungen
Als Beschäftigte bezahle ich im Jahr 3912.26 € Krankenversicherung, bekomme niemals einen doppelten Festzuschuss trotz Bonusheft, muss überall hinzuzahlen... Also so leid tun mir die Kollegen mit der Freien Heilfürsorge nicht!
allesok:
Freie Heilfürsorge bekommt nur der aktive Polizeibeamte. Oder ?
Mayday:
--- Zitat von: allesok am 27.03.2019 16:08 ---Freie Heilfürsorge bekommt nur der aktive Polizeibeamte. Oder ?
--- End quote ---
Ja.
wossen:
Thomas Garou schreibt:
--- Zitat ---Wäre es nicht sinnvoller beispielsweise in Richtung Krankenversicherung etwas besser gestellt zu werden?
+
Wie wäre es mit freier Heilfürsorge für alle Landesbeamte NRW?
Übernahme der Beihilfekosten auf 100 %?
--- End quote ---
Ähh, wie sollte man das denn in irgendeiner Form den tätigkeitsgleichen Tarifbeschäftigten vermitteln?
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