Eine Änderung bei der Kostendämpfungspauschale halte ich zumindest in den nächsten Jahren für realistisch.
Nicht, weil die Regierung plötzlich ihr Herz für Beamte entdeckt hätte oder plötzlich im Geld schwimmen würde, sondern weil noch in diesem Jahr wegweisende Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung anstehen.
Und wenn man sich die zahlreichen Vorlagebeschlüsse der Instanzgerichte anschaut, muss man feststellen: die meisten Länder haben es beim Ausnutzen der ihnen 2006 zugestandenen Freiheiten bei der Besoldung und Versorgung ihrer Beamtenschaft ganz einfach übertrieben.
Die meisten Landesregierungen stehen also vor der Wahl, ob sie mit den überfälligen Korrekturen warten, bis sie von Karlruhe dazu gezwungen werden, oder ob sie sich schon in vorauseilendem (Rechts-) Gehorsam zu Korrekturen bereit erklären. Letzteres böte zumindest den Vorteil, dass man sich bei der Beamtenschaft Applaus für etwas sichern könnte, was man in absehbarer Zeit sowieso wird tun müssen.
So verstehe ich übrigens auch die aktuelle „großzügige“ Entscheidung zur 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses. Das dürfte nur ein erster Schritt gewesen sein.