Bleibt noch die Frage offen, was mit der angeblich angedachten Erhöhung der Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten geworden ist?
Meine Frage hat sich geklärt!
Mit den Juli-Bezügen gab es nun (zumindest für mich überraschend) eine DuZ-Nachzahlung für die Zeit ab 01.01.2019, bei mir immerhin gut 300 € netto.
Die Höhe der Zuschläge hat sich nach § 6 SächsEMAVO für Dienste an Sonntagen/ Feiertagen (3,20 € pro Stunde), Nachtdienste zwischen 20.00 h und 06.00 h (1,60 € pro Stunde) und Samstagen ab 13.00 h (0,64 bzw. 0,77 € pro Stunde) nicht erhöht,
aber :
Es gibt jetzt, bzw. schon seit 01.01.2019, den
§ 8a SächsEMAVO, wonach es eine extra Zulage gibt, wenn man mind. 5 Stunden im Monat Dienst in der Zeit zwischen 20.00 h und 06.00 h ableistet.
Diese setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 2,40 € pro Nachtdienststunde, höchstens jedoch 108 Euro im Monat. Dazu kommt ein Erhöhungsbetrag von 1 € für jede zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geleistete Stunde sowie einen Zusatzbetrag von 20 € für Beamte, die im Kalendermonat mindestens 3x überwiegend an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zu Diensten herangezogen worden sind.
Warum einfach, wenn's kompliziert auch geht? Naja, entscheidend ist am Ende der Überweisungsbetrag auf der Bezügeabrechnung...
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14139-Saechsische-Erschwerniszulagen-und-Mehrarbeitsverguetungsverordnung#p8a