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[RP] Besoldungsrunde 2019 - Rheinland-Pfalz

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Schmitti:
Auszug aus dem Entwurf für 2019:

--- Zitat ---Die in den Anlagen 6 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 429), BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:
1.   um 3,2 v. H. werden ab dem 1. Januar 2019 erhöht
     a) die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw),
     b) der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
     c) der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A,
     d) die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind,
     e) die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
     f) die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11; 

2.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 1 erhöhten Beträge erhöht,

3.  um 50 EUR werden ab dem 1. Januar 2019 die Anwärtergrundbeträge erhöht, 

4.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 3 erhöhten Beträge erhöht.
--- End quote ---

Reinsch:
https://fm.rlp.de/de/presse/detail/news/detail/News/ministerrat-beschliesst-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbesoldung/

Admin:

--- Zitat von: Schmitti am 10.04.2019 15:37 ---Auszug aus dem Entwurf für 2019:

--- Zitat ---Die in den Anlagen 6 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 429), BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:
1.   um 3,2 v. H. werden ab dem 1. Januar 2019 erhöht
     a) die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw),
     b) der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
     c) der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A,
     d) die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind,
     e) die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
     f) die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11; 

2.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 1 erhöhten Beträge erhöht,

3.  um 50 EUR werden ab dem 1. Januar 2019 die Anwärtergrundbeträge erhöht, 

4.  um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2019 die nach Nr. 3 erhöhten Beträge erhöht.
--- End quote ---

--- End quote ---

und 2020 und 2021?

Schmitti:

--- Zitat ---Artikel 2
Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für das Jahr 2020
(1) Die in den Anlagen 6 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch die Artikel 1 und 4 dieses Gesetzes, BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:

1. um 3,2 v. H. werden ab dem 1. Januar 2020 erhöht
a) die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw),
b) der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
c) der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A,
d) die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind,
e) die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
f) die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11;

2. um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2020 die nach Nr. 1 erhöhten Beträge erhöht,
3. um 50 EUR werden ab dem 1. Januar 2020 die Anwärtergrundbeträge erhöht,
4. um 2 v. H. werden ab dem 1. Juli 2020 die nach Nr. 3 erhöhten Beträge erhöht.


Artikel 3
Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für das Jahr 2021
(1) Die in den Anlagen 6 bis 8, 10 und 11 des Landesbesoldungsgesetzes vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157 - 158 -), zuletzt geändert durch die Artikel 2 und 4 dieses Gesetzes, BS 2032-1, ausgewiesenen Beträge werden wie folgt geändert:
Um 1,4 v. H. werden ab dem 1. Januar 2021 erhöht
1. die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, W, R und C (kw), 
2. der Mindestbetrag nach § 37 Abs. 1 Satz 3 des Landesbesoldungsgesetzes,
3. der Familienzuschlag, mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 der Landesbesoldungsordnung A, 
4. die Amtszulagen, die in den Fußnoten zu Ämtern der Landesbesoldungsordnungen A, B und R ausgebracht sind, 
5. die allgemeine Zulage nach Nummer 12 der Vorbemerkungen zu den Landesbesoldungsordnungen A und B sowie nach Nummer 2 der Vorbemerkungen zu der Landesbesoldungsordnung C (kw),
6. die Beträge der Grundgehaltsspannen der Anlage 11.
--- End quote ---

Ich würde ja die 84 Seiten pdf zur Wochenendlektüre zur Verfügung stellen, wenn man sie hier oder in einer PN anfügen könnte. ;)

Admin:

--- Zitat von: Schmitti am 12.04.2019 09:00 ---Ich würde ja die 84 Seiten pdf zur Wochenendlektüre zur Verfügung stellen, wenn man sie hier oder in einer PN anfügen könnte. ;)

--- End quote ---

Das wäre schick! Was wäre mein Wochenende ohne eine neue Besoldungstabelle? :-)
Man kann hier völlig anonym hochladen:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/rp/index.html

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