Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entgeltordnung/Eingruppierung
Okidoki:
Hallo zusammen,
bin absoluter Laie und bitte um Erklärung, ob beim neuen Abschluss hinsichtlich der Eingruppierung bzw. Entgeltordnung etwas ins Positive geändert wurde. Ich arbeite wie einige meiner Kolleginnen als Arbeitnehmerin alleine in der Geschäftsstelle und erledige sämtliche anfallende Tätigkeiten der gesamten Vorgänge (also vom Eingang bis Abschluss der Gerichtsakte). Ich bin in E6 eingruppiert ohne Fallgruppenzulage, da ich trotzdem angeblich nicht über 20 % schwere Tätigkeit komme. Wir wurden vertröstet, dass sich evtl bei den Tarifverhandlungen etwas tut. Ich lese nirgends etwas davon. Gerade nach dem Urteil 2018, bei dem die Angestellte in E9 kam, weil sie „ganzheitlich“ die Arbeit erledigt wie wir ja auch, schien es, als ob sich schon wegen diesem Urteil was ändern muss. Hat die Aufteilung von E9 was damit zu tun? Es wäre toll, wenn mir da jemand einen Tipp geben kann, ob sich was getan hat bzw. wie nun weiter vorgegangen werden kann. Den damals empfohlenen Antrag beim OLG, uns gemäß dem Urteil ebenfallls hochzustufen haben wir gestellt. Dieses hat ebenfalls die Tarifverhandlungen abgewartet und noch nicht entschieden. Vielen Dank im voraus. Lg
nichts_tun:
Inwieweit die Eingruppierung von Geschäftsstellernverwalter/-innen geändert werden sollen, ist zunächst nicht ersichtlich. Die E9 im Abschnitt 12.1 der EGO zum TV-L wird künftig zur EG 9a werden, unter Vorbehalt etwaiger Redaktiosnverhandlungen hierzu.
Wenn sich nichts an den Eingruppierungsregelungen ändert und der Antrag abgelehnt wird, sehe ich gute Erfolgsaussichten für eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
Okidoki:
Dankeschön!!
Kraeuterwiese:
Wie gesagt es soll ja die Entgeltordnung in vielen Teilen verändert werden, die wohl aber erst zum nächsten Jahr in Kraft treten.
Nun scheint es wohl so zu sein, dass eine evtl. Veränderung in der Eingruppierung, wenn sie denn erfolgt, wohl nicht stufengleich erfolgt und vermutlich
eine Herabgruppierung der Stufe erfolgt. Die wäre vor allem für ältere Arbeitnehmer mit höherwertigen Tätigkeiten sehr bitter.
Weiß dazu jemand mehr oder hat dazu aktuelle Kenntnisse?
Okidoki:
Habe gerade nochmal nachgelesen, dass laut dem Urteil die Beschäftigten eine Gruppe höher einzuordnen waren wegen dem Arbeitsvorgang. Über unsere Anträge wurde aber noch nicht entschieden, wir sind also dort nicht eingeordnet worden. Nun sollen in den nächsten 2 Jahren über den Arbeitsvorgang Gespräche geführt werden. Was bedeutet das für uns? Können die so lange warten mot der Entscheidung? Müsste jeder von uns eine Feststellungsklage machen? Ich habe das so verstanden, als ob nach dem Urteil so gehandelt hätte werden müssen. 🤔
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