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[Allg] Beamter im mittleren Dienst - Kündigen für gehobenen Dienst?
Finanzbeamter:
Hallo,
kurz zu meiner Situation: Ich bin 30 Jahre alt, Vater von zwei kleinen Jungs und Beamter in einem sächsischen Finanzamt. Meine Ausbildung habe ich 2011 beendet, 2013 wurde ich Beamter auf Lebenszeit und 2017 in die A7 befördert. Wenn alles nach Plan läuft, steht die nächste Beförderung 2023 an.
Nun zu meinem eigentlichen Problem: Ursprünglich wollte ich mich bereits damals für den gehobenen Dienst bewerben. Leider bin ich erst 2 Tage nach dem Bewerbungsschluss auf das Finanzamt als Arbeitgeber aufmerksam geworden und so habe ich mich erstmal nur für den mittleren Dienst beworben, da hier der Bewerbungsschluss einen Monat später war und ja ohnehin mit den tollen Aufstiegsmöglichkeiten geworben wurde...
Nun ja, als junger Mensch glaubt man den tollen Ausbildungsflyern noch, die Realität sieht leider ein bisschen anders aus... ;) Für den Aufstieg in Sachsen benötigt man neben der A8 zwei Beurteilungen auf zwei unterschiedlichen Dienstposten mit jeweils 13 Punkten - absolut utopisch, bei meiner Chefin umso mehr.
Ich quäle mich daher schon seit einiger Zeit mit der Frage, ob ich eventuell noch einmal kündigen und den gehobenen Dienst als Externer in Angriff nehmen sollte. Keine leichte Entscheidung, da ich das Amt im Ort habe und gerade einmal 5 Minuten laufen muss. Mit unseren beiden Jungs ist das natürlich eine geniale Situation. Zudem hat man sich ja mittlerweile auch an ein gewisses finanzielles Niveau gewöhnt - die 3 Jahre an der Fachhochschule würden da schon weh tun. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch das Lernen, wenn man familiär so eingebunden ist.
Auf der anderen Seite sind die Entwicklungsmöglichkeiten im mittleren Dienst natürlich stark limitiert. Die Vorstellung, über 30 Jahre im Innendienst Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten, macht mir schon manchmal Angst... :o
Ihr seht, keine leichte Entscheidung. Vielleicht könnt ihr mir ja trotzdem ein paar Tipps und Denkanstöße geben. Vielen Dank schon mal! :)
Viele Grüße
Finanzbeamter
allesok:
Ich würde versuchen den Aufstieg zu machen. Auch aus finanziellen Gründen. Wenn es nur an der Chefin liegt, die Stelle wechseln. Entweder innerhalb der Behörde oder bei einer anderen Behörde. Auch außerhalb des Finanzwesens.
Muenchner82:
Hallo Finanzbeamter. Bildet Deine Behörde nicht in der 3.QE aus? Soweit ich das bei uns mitbekommen habe, kann man sich da für die Ausbildung freistellen lassen und wird danach einfach im neuen Einstiegsamt verbeamtet und bekommt eine höherwertige Stelle.
Skedee Wedee:
Auf keinen Fall würde ich um Entlassung bitten.
Auf die schnelle fallen mir folgende Möglichkeiten ein, die allerdings nicht die finanzielle Komponente berücksichtigen:
1. Bewerben für die Ausbildung im gehobenen Dienst und sich für die Dauer der Ausbildung beurlauben lassen. Das müsstest Du prüfen, ob das bei Euch in Sachsen möglich ist.
2. Wie schon von "allesok" geschrieben, den Aufstieg versuchen. Die Hausnummer mit A8 (die anscheinend frühenstens 2023 erfolgen wird) und die beiden Beurteilungen sind natürlich eine gewisse Hürde.
3. Versetzen lassen. Ist bei Euch die horizontale Versetzung in eine andere Laufbahn (möglicherweise Verwaltungsdienst - dort gibt es bsp. Steuerämter, unter Umständen mit Beteiligung Landespersonalausschuss) zulässig?
Finanzbeamter:
Hallo nochmal,
vielen Dank für eure Antworten.
Die Option mit dem Aufstieg scheidet leider zu 99 Prozent aus, da die Voraussetzungen hierfür praktisch nicht mehr erfüllbar sind. Ich hatte deswegen auch schon mal ein Gespräch mit meinem Vorsteher.
Die Variante, sich für die Dauer der Ausbildung beurlauben zu lassen, scheidet auch aus. Ich müsste dafür definitiv kündigen und hätte hinterher auch keinen Anspruch auf eine eventuelle Rückkehr.
Letzten Endes ist auch die Frage, inwieweit sich das ganze in meinem Alter noch lohnt. Bei einem angenommenen Ausbildungsbeginn 2020 wäre ich zum Ende der Ausbildung 35... Den Einkommensverlust der 3 Jahre muss ich erstmal wieder reinholen und so schnell geht das bei lediglich einer Besoldungsgruppe Unterschied auch nicht.
Im Alter wiederum wären die Unterschiede zu Gunsten des gehobenen Dienstes natürlich schon ziemlich deutlich.
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