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[Allg] Beamter im mittleren Dienst - Kündigen für gehobenen Dienst?
Finanzer:
Hallo Finanzbeamter,
vorab ein großes Chapaeu das Sie einen solchen Schritt unternehmen wollen, es ist immer schwer aus seiner Komfortzone zu kommen.
Ein Punkt der noch nicht angesprochen wurde ist das Studium selbst.
Der Stoff ist sehr anspruchsvoll und das Wissen in den Kopf zu prügeln wird nicht leichter je älter man wird.
Wahrscheinlich wären Sie im Rahmen des theoretischen Teiles auch zentral mit den anderen Anwärtern untergebracht, sprich die ganze Woche getrennt von Frau und Kindern.
In meinem Lehrgang (Hessen) hatten wir einige Aufsteiger in Ihrem Alter, alles hervorragende Mirabeiter... die oben genannten Punkten haben diesen sehr zugesetzt und einige zum Aufgeben gebracht.
Organisator:
--- Zitat von: Finanzbeamter am 05.03.2019 12:29 ---Letzten Endes ist auch die Frage, inwieweit sich das ganze in meinem Alter noch lohnt. Bei einem angenommenen Ausbildungsbeginn 2020 wäre ich zum Ende der Ausbildung 35... Den Einkommensverlust der 3 Jahre muss ich erstmal wieder reinholen und so schnell geht das bei lediglich einer Besoldungsgruppe Unterschied auch nicht.
--- End quote ---
abgesehen davon, dass es nicht bei nur einer Besoldungsgruppe Unterschied bleiben muss und duch auch noch min. 32 Jahre nach dem Abschluss hast, schreibst du auch:
--- Zitat von: Finanzbeamter am 05.03.2019 12:29 ---Auf der anderen Seite sind die Entwicklungsmöglichkeiten im mittleren Dienst natürlich stark limitiert. Die Vorstellung, über 30 Jahre im Innendienst Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten, macht mir schon manchmal Angst... :o
--- End quote ---
Rein praktisch:
- Überlegen, ob du auf die anderen Tätigkeiten Bock hast,
- Überlegen, ob du auf die Laufbahnausbildung Bock hast,
- Klären, ob du mit dem Einkommensverlust für 3 Jahre umgehen kannst,
- Bewerben auf die Laufbahnausbildung,
- Genommen werden!
- dann entscheiden.
1. Vielleicht wollen die dich gar nicht, somit hast du kein Entscheidungsproblem
2. Wenn du eine Einstellungszusage hast, musst du auch nicht entlassen werden, sondern lässt dich versetzen
Bis dahin ists viel Spekulation über ungelegte Eier ;)
Solitair:
--- Zitat von: Finanzbeamter am 05.03.2019 12:29 ---
Die Option mit dem Aufstieg scheidet leider zu 99 Prozent aus, da die Voraussetzungen hierfür praktisch nicht mehr erfüllbar sind. Ich hatte deswegen auch schon mal ein Gespräch mit meinem Vorsteher.
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Es gibt ja 2 Arten von Aufstiegen:
1. Aufstiegslehrgang. D.h. man wird während der Ausbildung mit dem Gehalt aus der Besoldungsgruppe des mD besoldet und das Dienstverhältnis läuft normal weiter. Fällt man durch bleibt man im mD.
Ist zwar von Land zu Land unterschiedlich, aber sollte für jemand mit guten Leistungen erreichbar sein in einem Zeitfenster von max. 10 Jahren nach Laufbahnprüfung einen Aufstiegslehrgang zu ergattern. Dieser läuft dann ganz normal wie bei einem Regelbewerber, nur halt mit normalem Gehalt anstatt Anwärterbezügen.
2. Prüfungsfreier Aufstieg. Damit ist eigentlich schon alles gesagt, nur dass das viel weniger Leute erreichen als einen Aufstiegslehrgang. Das liegt daran, dass die Anzahl der Plätze viel geringer ist. In unserer Behörde kommt sowas eigentlich nur in der Geschäftsstelle vor ;) Aber auch das kommt auch aufs BL an.
Von welchem Aufstieg redest du nun, der praktisch ausgeschlossen sein soll?
Ansonsten noch der Rat: Bei Problemen mit der Vorgesetzten proaktiv werden, ggf. nochmal mit dem Vorsteher reden und sich woanders einsetzen lassen. Das ist besser als das jahrelang auszusitzen und sich schlechte Beurteilungen einzuhandeln. Wenn es jetzt schon schlecht ist, hast du eh nichts zu verlieren, aber ein guter Vorsteher sieht normalerweise zu was er da machen kann, denn das ist ihm lieber als jahrelang schwelenden Stunk in einem Sachgebiet.
Finanzer:
Eine wichtige Differenzierung, danke dafür Solitair.
@Finanzbeamter: Bei uns in Hessen gibt es auch Kleinstbetriebsprüfer im Mittleren Dienst.
Wäre der Außendienst eventuell etwas für Sie?
Finanzbeamter:
--- Zitat ---Von welchem Aufstieg redest du nun, der praktisch ausgeschlossen sein soll?
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Ich spreche vom Aufstiegslehrgang. Aber auch dieser ist in Sachsen praktisch nicht mehr zu bekommen, schon gar nicht in 10 Jahren. Leider! ;-) Die einzig verbleibende Option ist in jedem Fall die Kündigung.
--- Zitat --- Ansonsten noch der Rat: Bei Problemen mit der Vorgesetzten proaktiv werden, ggf. nochmal mit dem Vorsteher reden und sich woanders einsetzen lassen. Das ist besser als das jahrelang auszusitzen und sich schlechte Beurteilungen einzuhandeln. Wenn es jetzt schon schlecht ist, hast du eh nichts zu verlieren, aber ein guter Vorsteher sieht normalerweise zu was er da machen kann, denn das ist ihm lieber als jahrelang schwelenden Stunk in einem Sachgebiet
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Ich habe mich an der Stelle wahrscheinlich ein bisschen zu krass ausgedrückt, denn es gibt keine gravierenden Probleme mit meiner Sachgebietsleiterin. Schwierig an der Sache ist nur, dass die gute Frau völlig teilnahmslos ist und sich nie für Ihre Mitarbeiter im Sachgebiet einsetzen würde.
--- Zitat --- @Finanzbeamter: Bei uns in Hessen gibt es auch Kleinstbetriebsprüfer im Mittleren Dienst.
Wäre der Außendienst eventuell etwas für Sie?
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Außenprüfer nicht unbedingt aber momentan spiele ich mit dem Gedanken, mich auf eine Stelle im LSF oder Ministerium zu bewerben. Dann wäre zwar mein kurzer Arbeitsweg Geschichte aber einen Tod muss ich wohl so oder so sterben. :)
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