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[Allg] Beamter im mittleren Dienst - Kündigen für gehobenen Dienst?
HansPetersen:
--- Zitat von: Finanzbeamter am 05.03.2019 12:29 ---Hallo nochmal,
vielen Dank für eure Antworten.
Die Option mit dem Aufstieg scheidet leider zu 99 Prozent aus, da die Voraussetzungen hierfür praktisch nicht mehr erfüllbar sind. Ich hatte deswegen auch schon mal ein Gespräch mit meinem Vorsteher.
Die Variante, sich für die Dauer der Ausbildung beurlauben zu lassen, scheidet auch aus. Ich müsste dafür definitiv kündigen und hätte hinterher auch keinen Anspruch auf eine eventuelle Rückkehr.
Letzten Endes ist auch die Frage, inwieweit sich das ganze in meinem Alter noch lohnt. Bei einem angenommenen Ausbildungsbeginn 2020 wäre ich zum Ende der Ausbildung 35... Den Einkommensverlust der 3 Jahre muss ich erstmal wieder reinholen und so schnell geht das bei lediglich einer Besoldungsgruppe Unterschied auch nicht.
Im Alter wiederum wären die Unterschiede zu Gunsten des gehobenen Dienstes natürlich schon ziemlich deutlich.
--- End quote ---
Wie wäre es denn mit einem Abendstudium? Kostet mtl. ca. 400 €, ist zwar nicht wenig Geld, aber zumindest müsste man dabei nicht kündigen und falls sich doch etwas anderes ergibt, jederzeit flexibel reagierbar. Ich weiß nun nicht so genau, inwiefern man Veraltungsgeschichten an einer Fernschule studieren kann, aber zumindest könnte man jeden anderen Studiengang auch absolvieren und sich, zumindest formal gesehen, für den gehobenen Dienst qualifizieren. Obd dann letztlich für den Finanzamtbereich hilft weiß ich nicht, aber gibt ja auch noch andere tolle Bereiche?
Ich bin mir allerdings auch nicht ganz sicher, wie dat so funktioniert mit dem kündigen als Beamter und dann wieder rein kommen können etc. Da bin ich überfragt.
Lg Hans
Solitair:
Jedwedes Studium nutzt da gar nichts. Die Ausbildung im gD selbst ist ein Studium und nur das zählt. Dieses findet an entsprechenden landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen statt.
Dazu benötigt man als Zugangsvoraussetzung lediglich Abitur oder Fachhochschulreife. Sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationen bringen nichts und sind manchmal sogar kontraproduktiv.
HansPetersen:
--- Zitat von: Solitair am 07.03.2019 11:17 ---Jedwedes Studium nutzt da gar nichts. Die Ausbildung im gD selbst ist ein Studium und nur das zählt. Dieses findet an entsprechenden landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen statt.
Dazu benötigt man als Zugangsvoraussetzung lediglich Abitur oder Fachhochschulreife. Sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationen bringen nichts und sind manchmal sogar kontraproduktiv.
--- End quote ---
Das ist ja quatsch :)... hab doch selbst "nur" ein Betriebswirtschaftliches Studium und bin im gehobenen Dienst angenommen worden. Es gibt auch Informatiker, die ein Diplom, Master oder Bachelorabschluss haben und sind im gehobenen oder höheren Dienst. Also so pauschalisieren würde ich das nicht Kollege.
Solitair:
--- Zitat von: HansPetersen am 07.03.2019 11:39 ---
--- Zitat von: Solitair am 07.03.2019 11:17 ---Jedwedes Studium nutzt da gar nichts. Die Ausbildung im gD selbst ist ein Studium und nur das zählt. Dieses findet an entsprechenden landeseigenen Verwaltungsfachhochschulen statt.
Dazu benötigt man als Zugangsvoraussetzung lediglich Abitur oder Fachhochschulreife. Sämtliche darüber hinausgehenden Qualifikationen bringen nichts und sind manchmal sogar kontraproduktiv.
--- End quote ---
Das ist ja quatsch :)... hab doch selbst "nur" ein Betriebswirtschaftliches Studium und bin im gehobenen Dienst angenommen worden. Es gibt auch Informatiker, die ein Diplom, Master oder Bachelorabschluss haben und sind im gehobenen oder höheren Dienst. Also so pauschalisieren würde ich das nicht Kollege.
--- End quote ---
Ich pauschaliere nicht, sondern rede konkret von der Ausbildung für den gD beim Finanzamt
Darum geht es nämlich in diesem Thread. Also erstmal richtig lesen, bevor man anderen Quatsch vorwirft und selbst Unfug postet, Kollege.
Buccaneer:
Es kommt ganz auf den Bereich an, um den es geht. In einigen Bereichen (namentlich IT) werden fast nur Externe genommen, in anderen Bereichen eben nur Interne.
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