Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
TV-Ler:
--- Zitat von: WasDennNun am 09.08.2019 11:29 ---Wenn du das so einschränkend interpretierst, meinetwegen.
Die Frage von Master090387 war nach "Meistern mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung".
Technikertätigkeiten sehe ich persönlich da nicht zwingend.
--- End quote ---
Die Frage von Master090387 war "...jetzt trotzdem der Meister in die E9b kommen mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung" - also explizit auf die EG9b bezogen.
Aber wenn du es so ausufernd interpretierst, meinetwegen ;)
WasDennNun:
Eigentlich hätte ich ja nur schreiben müssen, dass hätte der Meister auch schon vorher gekonnt. 8)
Techniker1975:
Diese Antwort kam heute von meiner Gewerkschaft: hört sich leider nicht sehr positiv an.
Die Arbeitgeberseite bewegt sich bisher aber kaum zu grundsätzlichen Änderungen der Entgeltordnung, die für die spezielle Frage „Techniker in der Fallgruppe 1 à Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten vor der Überleitung in die neue EG 9“ (dann nämlich EG 9 b) entscheidend wäre.
Die aktuellen Redaktionsverhandlungen haben jetzt die Überleitung in die EG 9 a konkretisiert, da für alle EG 9’er mit besonderen Stufenlaufzeiten (das sind u. a. alle TV-.L-Techniker in beiden Fallgruppen der EG 9) die EG 9 a gilt (leider).
Spid:
Das ist doch das, worauf sich TdL und Gewerkschaften geeinigt haben: die Änderungen der EGO in Teil II Ziff. 2 des Einigungspapiers treten gem. Teil II Ziff. 4 am 01.01.20 inkraft, die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b kommt zum 01.01.19. Über beides war in dem Redaktionsverhandlungen nur noch in der textlichen Umsetzung zu verhandeln, nicht in der Sache an sich. Was Deine Gewerkschaft vielleicht zum Ausdruck bringen wollte, war wohl „Haben wir in den Tarifverhandlungen übersehen und die AG wollen das abschließend verhandelte Ergebnispaket nicht noch mal wegen unserer Unfähigkeit aufschnüren.“
Blume:
--- Zitat von: Techniker1975 am 12.08.2019 07:52 ---Diese Antwort kam heute von meiner Gewerkschaft: hört sich leider nicht sehr positiv an.
Die Arbeitgeberseite bewegt sich bisher aber kaum zu grundsätzlichen Änderungen der Entgeltordnung, die für die spezielle Frage „Techniker in der Fallgruppe 1 à Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten vor der Überleitung in die neue EG 9“ (dann nämlich EG 9 b) entscheidend wäre.
Die aktuellen Redaktionsverhandlungen haben jetzt die Überleitung in die EG 9 a konkretisiert, da für alle EG 9’er mit besonderen Stufenlaufzeiten (das sind u. a. alle TV-.L-Techniker in beiden Fallgruppen der EG 9) die EG 9 a gilt (leider).
--- End quote ---
Habs fast erwartet das die Gewerkschaft das wieder in den Sand setzt... Ohne Worte
Kann des jemand bestätigen, das des Thema erledigt ist?
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